Tarife
Anzahlung für die Abwicklung des Verfahrens: 300,00 Euro, zzgl. MwSt. einzuzahlen mittels Einzahlungsschein oder mittels Bancomat direkt im Sekretariat der Dienststelle.
Es muss eine Stempelmarke zu 16,00 Euro beigelegt werden.
Die Vergütung wird auf der Grundlage der Anzahl und der Schwierigkeiten der im abgewickelten Verfahren behandelten Problemfälle, der Gläubigeranzahl, dem Ausmaß der Passiva und der festgestellten Aktiva berechnet. Dabei müssen die von der Verordnung und dem Dekret des Justizministeriums vom 25.01.2012, Nr. 30, in geltender Fassung, vorgesehenen Einschränkungen berücksichtigt werden:
entsprechend einem Prozentsatz auf die festgestellte Aktiva, und zwar folgendermaßen: |
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entsprechend einem Prozentsatz auf die festgestellte Passiva, die aus dem vom Gericht bestätigten Vergleich oder Umschuldungsplan des Verbrauchers hervorgeht: |
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Zahlungsmodalitäten:
Zahlung mittels pagoPA: die Antragsteller erhalten nach Eingang des Antrags eine Zahlungsmitteilung mit den genauen Modalitäten zur Zahlung und dem Zahlungscodex.
pagoPA ist ein elektronisches Zahlungssystem, mittels dem Zahlungen an die öffentliche Verwaltung auf standardisierte Weise über die teilnehmenden Payment Service Provider (PSP) getätigt werden können.
Zahlungen können direkt auf der Website oder auf der mobilen Anwendung der Behörde oder sowohl über physische als auch über Online-Kanäle von Banken und anderen Zahlungsdienstleistern (Payment Service Providers, PSP) erfolgen, wie z.B: in den Filialen der Bank, Verwendung von PSP-Homebanking (erkennbar an den Logos CBILL oder pagoPA), bei den autorisierten Geldautomaten der Banken, bei den Verkaufsstellen von SISAL, Lottomatica und Banca 5, bei den Postämtern.
NB: direkte Überweisungen auf das Bankkontokorrent der Handelskammer sind seit 01.07.2020 nicht mehr möglich.
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