Chamber of Commerce of Bolzano

Tarife

Anzahlung für die Abwicklung des Verfahrens: 300,00 Euro, zzgl. MwSt. einzuzahlen mittels Einzahlungsschein oder mittels Bancomat direkt im Sekretariat der Dienststelle.

Es muss eine Stempelmarke zu 16,00 Euro beigelegt werden.

Die Vergütung wird auf der Grundlage der Anzahl und der Schwierigkeiten der im abgewickelten Verfahren behandelten Problemfälle, der Gläubigeranzahl, dem Ausmaß der Passiva und der festgestellten Aktiva berechnet. Dabei müssen die von der Verordnung und dem Dekret des Justizministeriums vom 25.01.2012, Nr. 30, in geltender Fassung, vorgesehenen Einschränkungen berücksichtigt werden:

entsprechend einem Prozentsatz auf die festgestellte Aktiva, und zwar folgendermaßen:

  • von 12% bis 14%, falls die Aktiva 16.227,08.- Euro nicht übersteigt;
  • von 10% bis 12% für Beträge über 16.227,08.- Euro und bis zu 24.340,62.- Euro;
  • von 8,5% bis 9,5% für Beträge über 24.340,62.- Euro und bis zu 40.567,68.- Euro;
  • von 7% bis 8% für Beträge über 40.567,68.- Euro und bis zu 81.135,38.- Euro;
  • von 5,5% bis 6,5% für Beträge über 81.135,38.- Euro und bist zu 405.676,89.- Euro;
  • von 4% bis 5% für Beträge über 405.676,89.- Euro und bis zu 811.353,79.- Euro;
  • von 0,9% bis 1,8% für Beträge über 811.353,79.- Euro und bis zu 2.434.061,37.- Euro;
  • von 0,45% bis 0,9% für Beträge über 2.434.061,37.- Euro;

entsprechend einem Prozentsatz auf die festgestellte Passiva, die aus dem vom Gericht bestätigten Vergleich oder Umschuldungsplan des Verbrauchers hervorgeht:

  • von 0,19% bis 0,94% für Beträge bis zu 81.131,38.- Euro und
  • von 0,06% bis 0,46% für die Beträge die diesen Wert übersteigen.

Zahlungsmodalitäten:
Zahlung mittels pagoPA: die Antragsteller erhalten nach Eingang des Antrags eine Zahlungsmitteilung mit den genauen Modalitäten zur Zahlung und dem Zahlungscodex.

pagoPA ist ein elektronisches Zahlungssystem, mittels dem Zahlungen an die öffentliche Verwaltung auf standardisierte Weise über die teilnehmenden Payment Service Provider (PSP) getätigt werden können.

Zahlungen können direkt auf der Website oder auf der mobilen Anwendung der Behörde oder sowohl über physische als auch über Online-Kanäle von Banken und anderen Zahlungsdienstleistern (Payment Service Providers, PSP) erfolgen, wie z.B: in den Filialen der Bank, Verwendung von PSP-Homebanking (erkennbar an den Logos CBILL oder pagoPA), bei den autorisierten Geldautomaten der Banken, bei den Verkaufsstellen von SISAL, Lottomatica und Banca 5, bei den Postämtern.

NB: direkte Überweisungen auf das Bankkontokorrent der Handelskammer sind seit 01.07.2020 nicht mehr möglich.

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Überschuldungsstelle

0471 945 562