Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Mediation

Zivil- und Handelssachen

Die Mediation bietet die Möglichkeit einer kostengünstigen, schnellen und konstruktiven Konfliktbeilegung, bei welcher ein/e unabhängige/r Mediator/in die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleiten.

Bei der Mediationsstelle der Handelskammer Bozen können sowohl sogenannte „Pflichtmediationen“ als auch Mediationen auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. Es werden auch Mediationen auf der Grundlage einer entsprechenden Vertragsklausel oder Mediationen, die vom Richter angeordnet werden, behandelt.

Für folgende Materien ist das Informationsgespräch verpflichtend vorgesehen (sog. „Pflichtmediation“):

  • Dingliche Rechte
  • Leihvertrag
  • Teilung
  • Betriebsverpachtung
  • Erbfolge
  • Familienabkommen
  • Miet- und Pachtverträge
  • Nichterfüllungen aufgrund der Covid-Eindämmungsmaßnahmen

ACHTUNG: Streitigkeiten im Bereich Kondominium, Versicherungsverträge, Bank- und Finanzverträge, Schadenersatz bei medizinischen Fehlleistungen und im Gesundheitsbereich und der Schadenersatz bei schädigenden Veröffentlichungen werden von der Mediationsstelle der Handelskammer Bozen nicht behandelt. Es werden auch keine Mediationsanträge mit diesen Streitgegenständen angenommen, wenn die Mediation von einem Richter oder einer Richterin angeordnet wird.

Die Mediationsstelle der Handelskammer Bozen ist seit 16.03.2010 gemäß GVD Nr. 28 vom 04/03/2010 sowie Durchführungsverordnung Nr. 180 vom 18. Oktober 2010 als Nr. 75 im nationalen Verzeichnis der Mediationsstellen eingetragen.

Mediationsordnung

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