Schlichtungsverfahren für den Offline-Einkauf
Zuständigkeiten der Schlichtungsstelle
Einkäufe sind Teil des täglichen Lebens eines jeden Verbrauchers und werden sowohl für primäre als auch für sekundäre Bedürfnissen getätigt. Manchmal ist es leider möglich, dass der Verbraucher mit einem gekauften Produkt oder einer in Anspruch genommenen Dienstleistung nicht zufrieden ist, oder es treten Probleme jeglicher Art mit dem Verkäufer auf, die man schnell und mit einem geringen Kostenaufwand lösen will.
Die von der ADR-Verbraucherschlichtungsstelle der Handelskammer Bozen abgewickelten Zuständigkeiten betreffen folgende Einkäufe:
Konsumgüter
- Lebensmittel – Obst und Gemüse, Fleisch, Brot und Getreide
- Andere Lebensmittel
- Alkoholfreie und nicht alkoholfreie Getränke
- Tabakwaren
- Kleidung (einschließlich Produkte der Schneiderei und Tätigkeit der chemischen Reinigung) und Schuhwerk
- Güter für die Instandhaltung und Sanierung von Behausungen
- Einrichtungen
- Haushaltsgeräte von großer und kleiner Art
- Elektrogeräte
- Güter betreffend die Technologien der Information und Kommunikation
- Freizeitgüter (Sportartikel, Musikinstrumente, u.ä.)
- Neue und gebrauchte Fahrzeuge
- Teile und Zubehör für Fahrzeuge
- Personenverkehr
- Kraft- und Schmierstoffe
- Bücher, Zeitschriften, Zeitungen und Schreibwaren
- Haustiere und Haustierprodukte
- Kosmetik und Pflegeartikel für die Körperpflege
- Schmuck, Silberwaren, Uhren und Accessoires
- Artikel für Baby und Kinder
- Produkte für die Reinigung und Wartung, Reinigungsartikel und andere kurzlebige Haushaltswaren
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeit
- Hotels und andere Ferienunterkünfte
- Reisepakete
- Dienstleistungen der Reisebüros
- Restaurant und Bar
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sport und Hobbys
- Dienstleistungen im Bereich Kultur und Freizeit
- Glücksspiele und Lotterien
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