Besondere Bestimmungen für die Republik Türkiye
Exporter Registry Form
Türkische Importeure sind vor der ersten Einfuhr bestimmter Textil- und Konfektionsprodukte verpflichtet, die Registrierung ihrer Lieferanten in einem der Registrierungszentren der Republik Türkiye zu beantragen.
Liste der betroffenen Produkte.
Zu den Dokumenten, die der türkische Importeur dem Antrag auf Registrierung beifügen muss, gehört das Exporter Registry Form.
Das Exporter Registry Form des Exporteurs muss von der Handelskammer mit einem Sichtvermerk versehen werden.
Anschließend muss das Exporter Registry Form entweder beim Regierungskommissariat zur Anbringung der Apostille (Haager Übereinkommen) oder bei den zugelassenen türkischen Konsulaten vorgelegt werden, um für die Republik Türkiye validiert zu werden.
Beantragung des Sichtvermerks des Exporter Registry Form.
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