Stichprobenkontrollen bei Ursprungszeugnissen
Der Bereich Außenhandel des Amtes für Berufsbefähigungen, Außenhandel, Digitale Dienste und Rechtsangelegenheiten der Handels-, Industrie-, Handwerks-, Tourismus- und Landwirtschaftskammer Bozen führt stichprobenartige Kontrollen zur Überprüfung der Ersatzerklärungen durch, die bei der Beantragung von Ursprungszeugnissen eingereicht werden.
Die Kontrollen basieren auf den Richtlinien der Handelskammer Bozen sowie auf nationalen und europäischen Vorschriften:
- DPR 445/2000
- Unionszollkodex
Ziel: Sicherstellung der Richtigkeit der Angaben zum Warenursprung und Verhinderung von Missbrauch
Ablauf und Fristen
- Die Kontrolle erfolgt innerhalb von 45 Tagen nach Eingang der Erklärung und spätestens 75 Tage nach diesem Datum
- Die Stichproben umfassen mindestens 3 % aller jährlich eingereichten Erklärungen
- Der Prozess ist in einem Flussdiagramm dargestellt, das alle Arbeitsschritte und Fristen detailliert beschreibt
Anlassbezogene Kontrollen
Kontrollen können auch anlassbezogen durchgeführt werden, z. B. bei Unklarheiten oder Unstimmigkeiten in den Unterlagen.
Dabei werden alle relevanten Nachweise überprüft, wie:
- Lieferantenrechnungen
- Ursprungsbescheinigungen
- Transportdokumente
- Weitere Herkunftsnachweise
Bei Waren aus Drittländern müssen die Ursprungsdokumente in der Regel bereits beim Antrag vorliegen.
Pflichten der Unternehmen
- Unternehmen, deren Ersatzerklärungen kontrolliert werden, haben 30 Tage Zeit, die geforderten Unterlagen vorzulegen.
- Werden Unwahrheiten festgestellt oder erfolgt keine Mitwirkung, führt dies zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Ziel der Kontrollen: Schutz der Glaubwürdigkeit des Ursprungsnachweises im internationalen Handel.
Waren diese Informationen hilfreich?






