Dokumente für den Außenhandel
Beim Export von Waren von der Europäischen Union in Drittstaaten sind eine Reihe von Vorschriften zu beachten.
Einen Überblick über alle notwendigen Dokumente für das entsprechende Zielland finden Sie auf der Internetseite von Unioncamere (externe Seite).
Unser Büro stellt die folgenden Dokumente aus:
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Carnet ATA "Reisepass" für Waren zur temporären Ausfuhr und Wiedereinfuhr
ICC/WCF Netzwerk Akkreditierung
Seit Mai 2017 ist die Handelskammer Bozen von der Internationalen Vereinigung der Handelskammern (ICC/WCF -International Chamber of Commerce/World Chambers Federation) anerkannt, die die Konformität der Verfahren zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen mit internationalen Standards bescheinigt. Die erhaltene Akkreditierung gibt der Handelskammer Bozen die Möglichkeit, das "Internationale Gütezeichen des Ursprungszeugnisses" zu verwenden.
Dieses Zeichen hat den Zweck, die Rolle der Handelskammern als zuständige Behörden bei der Ausstellung von Ursprungszeugnissen zu vertreten, zu fördern und zu verbreiten, die Verwendung von Ursprungszeugnissen elektronisch zu verbreiten und die Akzeptanz der von akkreditierten Kammern ausgestellten Ursprungszeugnisse durch die Zollverwaltungen zu erhöhen.
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