Pflichten/Verbote für die Vertreiber
Der Vertreiber hat die Pflicht, in den Verkaufsstellen - gut sichtbar - auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass die Altgerätebatterien und -akkumulatoren in den Verkaufsstellen abgegeben werden können.
Der Hinweis informiert weiter über die Gefahren und Schäden für die Umwelt und die menschliche Gesundheit, die bei unsachgemäßer Entsorgung, d. h. wenn die Altgerätebatterien und -akkumulatoren außerhalb der eigens für die getrennte Sammlung vorgesehenen Behälter entsorgt werden, entstehen und schließlich auf die Bedeutung der auf den Batterien und Akkumulatoren angebrachten Symbole.
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