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Energiegemeinschaften: lokale und dezentrale Energieversorgung

Erneuerbare Energiegemeinschaften: lokale und dezentrale Energieversorgung

Vorteile und technische Aspekte

Was ist eine Erneuerbare Energiegemeinschaft?

Eine Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG) ist eine Vereinigung, die erneuerbare Energie erzeugt und gemeinsam nutzt, um kosteneffizient grüne Energie selbst zu erzeugen und zu verwalten. Dadurch können CO2-Emissionen und Energieverschwendung erheblich reduziert werden. Mitglieder einer EEG können private Bürger/innen, kleine und mittlere Unternehmen, öffentliche Verwaltungen u.a. sein. Die Gemeinschaft besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. ein Verein, eine Genossenschaft oder eine andere Gesellschaftsform).

Die neue Gesetzgebung der EEG aus erneuerbaren Energien („Comunità energetiche rinnovabili - CER“) gibt der dezentralen Erzeugung von Energie aus erneuerbarer Quelle einen starken Impuls, was die Entwicklung von dezentralen Produktions- und Verbrauchssystemen und die intelligente Nutzung der Verteilungsnetze als sogenannte „Smart Grids“ begünstigt. 

Bei einer EEG handelt es sich um ein virtuelles System: weder bei Produzenten noch bei Verbrauchern muss etwas umgebaut werden. Die Verbraucher müssen mit sogenannten „intelligenten Stromzählern“ oder „Smartmeter“ ausgestattet sein, welche von den Energieversorgern bereitgestellt bzw. umgestellt werden. 

Wer kann eine Erneuerbare Energiegemeinschaft gründen oder einer EEG beitreten?

Mitglieder der Gemeinschaft können natürliche oder juristische Personen, sowie jede öffentliche oder private Einrichtung sein, die eine Gemeinschaft für erneuerbare Energien gründen möchten. Zunächst müssen die Mitglieder das Gebiet bestimmen, in dem sie die Produktionsanlagen errichten wollen. Diese sollten sich in der Nähe der zu versorgenden Verbraucher befinden. Um maximale Vorteile zu generieren, müssen sich die Produktionsanlagen und die Verbraucher im Einzugsgebiet einer Primärumspannungskabine (Umspannungskabine, welche die elektrische Energie von Hochspannung auf Mittelspannung konvertiert) befinden.

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Versorgungsgebiete von Primärkabinen in Südtirol: Quelle EDYNA

Welche Energieerzeugungsanlagen eignen sich für Erneuerbare Energiegemeinschaften?

Bei den EEG geht es um die Produktion und die Nutzung von elektrischer Energie. Grundsätzlich kann jede Energieerzeugungsanlage in eine Energiegemeinschaft eingebunden werden, welche elektrische Energie aus erneuerbarer Quelle produziert.

Es eignen sich dabei vor allem Fotovoltaikanlagen, aber auch Wasserkraftanlagen, Windkraftanlagen oder Biomasseanlagen, welche elektrische Energie produzieren.

Die Leistungsgrenze einer einzelnen Anlage liegt dabei bei 1.000 kW. Es dürfen also Anlagen mit einer maximalen Produktionsleistung von 1.000 kW je Anlage eingebunden werden. In einer EEG kann jedoch eine Vielzahl von Einzelanlagen zum Einsatz kommen. Dabei muss es sich vorwiegend um neue Anlagen handeln. Als solche gelten jene, die nach Inkrafttreten des GvD. 199/2021 (16. Dezember 2021) in Betrieb gegangen sind. Zu einem Anteil der Leistung von maximal 30% der in der EEG genutzten Anlagen können auch bestehende Anlagen eingebunden werden. Es geht dabei um den Leistungsanteil, nicht um die Zahl der Anlagen. Wenn also z.B. in einer EEG 700 kWp an neuen Fotovoltaikanlagen installiert werden, so können insgesamt 300 kWp an bestehenden Anlagen in dieselbe EEG aufgenommen werden.

Vorteile der Erneuerbaren Energiegemeinschaften

Das Hauptziel einer EEG ist, den Mitgliedern oder den lokalen Gebieten, in denen die Gemeinschaft tätig ist, einen ökologischen, wirtschaftlichen oder sozialen Nutzen zu bieten. Ziel ist es nicht, finanzielle Gewinne zu maximieren. Die gemeinsame Nutzung des erzeugten Stroms muss über das bestehende Stromverteilungsnetz erfolgen. Der direkte Eigenverbrauch kann bei den Produzenten erfolgen, für den - zeitgleich zur Produktion bei externen Verbrauchern verbrauchten Strom - gibt es eine Prämie für die EEG.

Eine typische Energiegemeinschaft besteht aus Produzenten („producer“), Verbrauchern („consumer“) und Produzenten mit einem Teil Eigenverbrauch („prosumer“). 

Die EEG sollte also einen möglichst großen Teil der produzierten elektrischen Energie innerhalb des Einzugsgebiets einer Primärumspannungskabine zeitgleich zur Produktion verbrauchen. Das Hochspannungsnetz der elektrischen Energie wird damit nur geringen Mehrbelastungen ausgesetzt, auch bei einem massiven Ausbau von lokalen Produktions- und Verbrauchsstrukturen. 

Vor- und Nachteile für Produzenten

Für einen Betrieb oder eine Privatperson, welche eine Energieerzeugungsanlage errichten und in eine EEG einbringen möchte, ändert sich eigentlich nicht viel: Der Betrieb oder die Privatperson bleibt im vollen Besitz der Anlage, kann eventuelle Steuervorteile oder Beiträge für die Errichtung der Anlage selbst nutzen, die produzierte elektrische Energie zeitgleich selbst nutzen und somit die eigenen Energieeinkaufskosten reduzieren und erhält die Einspeisevergütung für die ins Netz eingespeiste Energie. Es ergeben sich also keine Nachteile für den Produzenten und Errichter einer Anlage.

Vor- und Nachteile für Verbraucher

Ein Verbraucher, der einer EEG beitreten will, muss grundsätzlich die Bereitschaft der Mitgliedschaft in einer EEG mitbringen. Es liegt bei der EEG und deren Gründungsstatuten, ob sie einen geringen Betrag für die Erstmitgliedschaft festlegen will oder nicht. Auch eventuelle Ausstiegsklauseln kann die EEG definieren, in der Regel kann aber ein Verbraucher die EEG jederzeit und kostenlos verlassen.

Der Vorteil liegt in der Gewährung eines eventuellen Kompensationsbeitrages für die zeitgleich zur Produktion genutzte Energie.

Ein weiterer erheblicher Vorteil eines Mitglieds ist die Stärkung der lokalen Energieversorgung bzw. die Reduzierung der Abhängigkeit von externen Energieversorgern. 

Was ist wichtig, damit eine Erneuerbare Energiegemeinschaft funktioniert?

Folgende Aspekte sind wichtig, damit eine EEG funktioniert und einen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Vorteil für die Gemeinschaft ergibt: Eine gewisse Mindestgröße der EEG im Sinne der Anzahl der Mitglieder und der insgesamt errichteten Produktionsleistung ist wesentlich, damit durch die Fördertarife zumindest die Gründungs- und Führungskosten der Gesellschaft gedeckt werden können. Eine EEG kann mit einer Mindestanzahl von Mitgliedern und Produktionsanlagen starten und dann schrittweise erweitert werden.

In einer EEG geht es darum, einen möglichst großen Teil der produzierten Energie zeitgleich in der Gemeinschaft zu verbrauchen. Der richtige Mix an Verbrauchern ist somit entscheidend.

Produktionskurve  
Beispiel einer Fotovoltaikanlage: die Summe der Verbraucher sollte einen Gesamtverbrauch ergeben, der sich möglichst gut der Produktionskurve der Fotovoltaikanlage nähert. 

  • Wohnungsverbraucher haben meist zwei Verbrauchsspitzen am Tag, gegen Mittag und am Abend, sowie am Wochenende.
  • Produktionsbetriebe haben meist die Verbrauchsspitzen untertags, in der Zeit, wo auch die Fotovoltaikanlage die maximale Produktion hat. Hingegen am Wochenende ist der Verbrauch sehr gering.
  • Restaurants haben zumindest eine der Verbrauchsspitzen zu Mittag, wenn auch die Fotovoltaikanlagen maximal produzieren und zusätzlich einen hohen Verbrauch am Wochenende.
  • Hotels und Tourismusbetriebe haben meist einen hohen Verbrauch auch untertags mit Verbrauchsspitzen an den Wochenenden.

Der richtige Verbrauchermix ist somit ein zentrales Element einer gut konzipierten Energiegemeinschaft.

Fazit

Die EEG können einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der lokalen Energieversorgung geben. Sie dienen der Bildung und Stärkung der Gemeinschaft und nicht der Gewinnmaximierung Einzelner.

Es ist dabei sowohl für den Energieproduzenten wie auch für den Energiekonsumenten von Vorteil, den richtigen Mix an Teilnehmern in der EEG zu finden.

Eine gewisse Mindestgröße einer EEG ist wichtig, um die administrativen Kosten decken zu können.

Durch die Bildung und Führung von EEG kann ein struktureller Vorteil der lokalen Gemeinschaften geschaffen werden und ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen und „enkeltauglichen“ Energieversorgung geleistet werden.

Autor

Dr. Ing. Norbert Klammsteiner

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