Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Rechtliche Überlegungen

Die Entscheidung für oder gegen eine Kooperation muss auch die rechtlichen Aspekte berücksichtigen. Dabei sollen vor allem folgende Fragen geklärt werden:

  • Welche Rechte ergeben sich für mich aus der Kooperation?
  • Welchen Pflichten unterliege ich aufgrund der Kooperation?
  • Welche Risiken gehe ich als Unternehmer durch die Kooperation ein?

Die Form der Zusammenarbeit erstreckt sich von lockeren zwischenbetrieblichen Absprachen ohne vertragliche Bindung über vertraglich genau festgelegte Formen der Zusammenarbeit bis hin zur Gründung eines neuen Unternehmens zur Abwicklung des Kooperationsgeschäfts.

A priori gibt es keine optimale Kooperationsform, es empfiehlt sich allerdings, die wichtigsten Punkte einer Kooperationsvereinbarung (pdf 19 KB) schriftlich festzuhalten.

Für die Bildung einer Unternehmenskooperation kann man sich für eine der folgenden rechtlichen Formen der Zusammenarbeit entscheiden:

  • Kooperationsvertrag für befristete Projektzusammenarbeit
    Zwei oder mehrere unabhängige Unternehmen erbringen projektbezogene Leistungen auf der Basis eines Kooperationsvertrages, wobei die Kooperationspartner bei der Leistungserbringung so zusammen wirken, als wären sie „ein“ Unternehmen. Allerdings entsteht kein eigenes Rechtssubjekt. Mehr dazu erfahren Sie hier.
  • Genossenschaft
    Für die Bildung der Kooperation wird eine Genossenschaft gegründet. Dabei entsteht ein neues Rechtssubjekt. Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaftsform, die auf Gegenseitigkeit beruht, d.h. sie unterstützt die unternehmerische Tätigkeit der beteiligten Unternehmen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
  • Konsortium und Konsortialgesellschaft
    Das Konsortium ist die klassische Rechtsform für die Bildung einer Kooperation. Es kann entweder nur intern tätig werden oder auch nach außen, gegenüber Dritten, in Erscheinung treten. Dabei ist nur das Konsortium mit externer Wirkung mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet. Mehr dazu erfahren Sie hier.
  • Internationale Kooperation mit Hilfe der Europäischen Wirtschaftlichen Interessensvereinigung (EWIV)
    Hierbei handelt sich um ein loses Kooperationsverhältnis zwischen Unternehmen oder freiberuflich tätigen Personen aus verschiedenen Mitgliedstaaten der EU. Mehr dazu erfahren Sie hier.
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Kontakt

Unternehmenskooperation

0471 945 657