Handelskammern von Trient und Bozen
Es wurden die kritischen Aspekte des Gesetzentwurfs Nr. 7 zur Abänderung der Zusammensetzung des Kammerausschusses unter Wahrung der Vorrechte des regionalen Gesetzgebers dargelegt.
Heute trafen sich Führungsspitzen der Handelskammern von Trient und Bozen mit dem Präsidenten des Regionalrates von Trentino-Südtirol Roberto Paccher zu einem gemeinsamen Austausch.
Das Hauptthema der Sitzung war der am 27. August 2024 eingereichte Entwurf des Regionalgesetzes Nr. 7, der die Abänderung des Artikels 11 des Regionalgesetzes Nr. 7 vom 9. August 1982 (Ordnung der Handelskammern von Trient und von Bozen) zur Zusammensetzung des Kammerausschusses betrifft. Vor einigen Tagen hatten die Handelskammern von Trient und Bozen dazu in einem gemeinsamen Schreiben an Präsident Roberto Paccher und die Ratsmitglieder einige technische Anmerkungen mitgeteilt.
„Die Handelskammern wiesen deutlich darauf hin, dass der vorgeschlagene Gesetzesentwurf die Kompetenzen des Kammerrats, als wichtigstes Repräsentationsorgan, schwächen würde und eine ungleichgewichtige Vertretung des Wirtschaftssystems zur Folge hätte, was verfassungs- und demokratietheoretische Fragen aufwirft“, erklärten die Handelskammerpräsidenten von Trient und Bozen Andrea De Zordo und Michl Ebner.
Unter voller Wahrung der Zuständigkeiten des regionalen Gesetzgebers und mit dem Ziel, die Funktionsfähigkeit der Körperschaften nicht zu gefährden, äußerten die beiden Handelskammern angesichts des jetzigen Gesetzesentwurfs Nr. 7 Bedenken bezüglich dessen Umsetzbarkeit und Wirksamkeit.
Präsident Roberto Paccher betonte erneut sein Engagement, die Handelskammern im Gesetzgebungsausschuss anzuhören und bestätigte die Bereitschaft zur Zusammenarbeit zwischen den Handelskammern und dem Regionalrat.