Handelskammer Bozen
LKW

Luftgütebericht des Landes Tirols

Rechtfertigung für Nachtfahrverbot fehlt

Data: 
Mittwoch, 06. Juli 2022
Uhrzeit: 

Ende Juni wurde der Luftgütebericht des Landes Tirol für das Jahr 2021 veröffentlicht, dieser bestätigt einen bereits lange anhaltenden Trend: Die Luftwerte entlang der Brennerachse werden immer besser. Tirol hat nun keinerlei formellen Rechtfertigungsgrund mehr für das EU-rechtswidrige Nachtfahrverbot.

Das Tiroler Nachtfahrverbot ist eine „lufthygienische“ Maßnahme und fußt auf dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L). Das bedeutet, dass das Verbot den einzigen Zweck erfüllt, die Luftqualität in Tirol zu verbessern.

Dass dieses Verbot allerdings von Anfang an Gegenteiliges bewirkt, haben die Handelskammern von Bozen und Trient bereits mehrmals unterstrichen: „Das Nachtfahrverbot unterbindet den Güterverkehr in der Nacht – auch mit den neuesten EURO6-LKW – und konzentriert den Güterverkehr somit künstlich auf die Tagesstunden. Dies sorgt für eine erhöhte Verkehrsbelastung für die Anwohner/innen und Pendler/innen, da der Güterverkehr in den Morgenstunden genau auf den Pendlerverkehr trifft – aber auch für erhöhte Emissionen, da ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu Stop-and-go-Verkehr führt“, erklären Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer Bozen gemeinsam mit Alberto Olivo, Generalsekretär der Handelskammer Trient.

Die Erneuerung des Fuhrparks im Güterverkehr durch emissionsarme Fahrzeuge der letzten Generation hat, wie der Luftgütebericht des Landes Tirols belegt, den gewünschten Effekt erzielt: Die Jahresgrenzwerte wurden überall entlang der Brennerachse eingehalten – und dies trotz des steigenden Güterverkehrsaufkommens. Dieser Trend wird auch in den verfügbaren Monatsberichten für das Jahr 2022 bestätigt. Im heurigen Jahr hat es keine Überschreitung der Stickstoffoxid-Grenzwerte (NOx) gegeben.

„Es fehlt nun auch formell jeglicher Rechtfertigungsgrund für das EU-rechtswidrige Nachtfahrverbot. Die Tiroler Landesregierung muss die Situation zur Kenntnis nehmen und das Nachtfahrverbot außer Kraft setzen“, so Michl Ebner, Präsident der Handelskammer Bozen und Giovanni Bort, Präsident der Handelskammer Trient unisono: „durch eine Öffnung in den Nachtstunden für die LKW lässt sich der Druck auf der Brennerachse in den PKW-verkehrsintensiven Sommermonaten reduzieren. Dadurch ist allen geholfen, den Anrainer/innen, den Pendler/innen, den Tourist/innen und nicht zuletzt den LKW-Lenker/innen, die ihre Arbeitszeit nicht in Staus verbringen müssen.“

Eine Aufhebung des Nachtfahrverbots würde zudem die Notwendigkeit der Blockabfertigung bei Kufstein drastisch reduzieren, da der Verkehr nicht mehr künstlich auf die Tagesstunden konzentriert würde und infolgedessen auch keine künstlichen Verkehrsspitzen erzeugt werden würden.

Eine Hürde würde allerdings auch mit einer Abschaffung des Nachtfahrverbots bleiben, nämlich die Doppelbemautung für LKW auf der A13 in den Nachtstunden. Dieser Aufschlag macht es für LKW sehr teuer, die A13 Brennerautobahn in den Nachtstunden zu nutzen. Die Europäische Kommission leitete hierzu bereits 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren ein.

Weitere Informationen erteilt die Handelskammer Bozen, Ansprechpartner Michael Andergassen, Tel. 0471 945 614, E-Mail: michael.andergassen@handelskammer.bz.it.

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