Handelskammer Bozen
Philipp Achammer

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Landesrat Philipp Achammer
Datum:  November 2024

Herr Achammer, welche politischen Ziele haben Sie sich für die laufende Legislaturperiode gesetzt?

Ich habe ein umfangreiches Ressort übertragen bekommen, entsprechend vielfältig sind die Ziele. Ich möchte aber zwei Aspekte hervorheben, die für mich wesentlich sind: Erstens wollen wir Südtirol als Standort für zukunftsorientierte Technologien und Wissenschaft etablieren, dazu werden wir gezielt in Innovation und Forschung investieren. Zweitens arbeiten wir intensiv an der Verbesserung der Bildungszeiten in Kindergarten, Grund- und Mittelschule. Damit wollen wir Voraussetzungen schaffen, die dem Lernen der Kinder und Jugendlichen entgegenkommt und zugleich Planbarkeit und Stabilität für die Familien garantiert.

Wie kann der Wirtschaftsstandort Südtirol gestärkt werden?

Grundsätzlich setzen wir auf die Eigendynamik der Wirtschaft. Aufgabe der öffentlichen Hand ist es, für möglichst gute Rahmenbedingungen zu sorgen. Aber: In Südtirol gibt es 50.000 Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten. Sie machen über 90 Prozent unserer Unternehmen aus und verdienen daher besondere Aufmerksamkeit. Sie sind die tragende Säule unserer Wirtschaft und von großer gesellschaftlicher Bedeutung. Die Herausforderung für die Politik besteht darin, diese kleinen Unternehmen zukunftsfit zu machen. Deshalb werden wir sie bei Digitalisierung und Innovation stärker unterstützen.

Wie können Innovation und Forschung in Südtirols Betrieben gefördert werden?

Neue Dienstleistungen und Produkte können das Leben potenzieller Kunden und Kundinnen verbessern sowie dazu beitragen, dass unsere Unternehmen mittel- und langfristig wettbewerbsfähig bleiben. Das Land Südtirol unterstützt mit verschiedenen Einrichtungen, wie dem NOI-Techpark, bei der Suche nach dem notwendigen Know-how für die Umsetzung von Projekten. Darüber hinaus haben wir in diesem Jahr eine neue Fördermaßnahme für vereinfachte experimentelle Entwicklungsprojekte mit einem Investitionsvolumen von bis zu 50.000 Euro eingeführt.

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