Außergerichtlicher Ausgleich
Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden, welche eine Insolvenz wahrscheinlich macht, können einen Antrag auf einen außergerichtlichen Ausgleich stellen.
Die Handelskammer Bozen bietet nach Terminvereinbarung eine kostenlose und persönliche Erstberatung zum außergerichtlichen Ausgleich an. Sollte der Betrieb unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile sowie der Kosten entscheiden, das Verfahren zu eröffnen, müssen eine Reihe von Unterlagen auf die Plattform www.composizionenegoziata.camcom.it hochgeladen und von dieser an die zuständige Handelskammer zugewiesen werden.
Wenn Aussicht auf eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens besteht und es sich um ein Kleinunternehmen handelt, ernennt der Generalsekretär der Handelskammer Bozen eine/n Expert/in, welche/r dem Unternehmen zur Seite steht und die Funktion eines unabhängigen Sachverständigen innehat. Sollte es sich beim zu sanierenden Betrieb nicht um ein Kleinunternehmen handeln, erfolgt die Ernennung der Expertin bzw. des Experten durch eine dreiköpfige Kommission.
Die Aufgabe der Sachverständigen besteht darin, die Verhandlungen zwischen den Unternehmer/innen, den Gläubiger/innen und allen anderen Beteiligten zu erleichtern, um eine Lösung zur Überwindung der Unternehmenskrise zu finden. Der Auftrag dauert 180 Tage, die gegebenenfalls verlängert werden können und endet mit einem Abschlussbericht, der auf die Plattform hochgeladen wird.
Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer kann nach den Verhandlungen mit einem Umstrukturierungsplan oder mit einer Umschuldungsvereinbarung die unternehmerische Tätigkeit weiterführen. Es kann aber auch ein Liquidationsverfahren bei Gericht beantragt werden, mit welchem das wirtschaftlich schwache Unternehmen den Markt verlässt.