Handelskammer Bozen
PEC als offizieller elektronischer Empfangskanal

Digitales Domizil

Pflicht
Datum:  Mai 2026

Unternehmen müssen ihre gültige PEC-Adresse dem Handelsregister melden und aktiv halten. Geschieht dies nicht, vergibt die Handelskammer von Amts wegen ein neues digitales Domizil und ist dazu verpflichtet, eine Verwaltungsstrafe auszustellen.

Unternehmen in Form einer Einzelfirma oder einer Gesellschaft sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine gültige PEC-Adresse (das sog. digitale Domizil) beim Handelsregister zu hinterlegen und diese dauerhaft funktionsfähig zu halten.

So funktioniert’s

Wird keine PEC-Adresse gemeldet oder ist die gemeldete Adresse ungültig oder inaktiv, weist die Handelskammer von Amts wegen eine neue PEC-Adresse zu. Sie besteht aus der Steuernummer des Betriebes und endet mit impresaitalia.it. Diese Adresse kann nur Nachrichten empfangen, sie funktioniert jedoch nicht für das Versenden von Nachrichten. Rechtlich hat sie dieselbe Gültigkeit wie eine reguläre PEC-Adresse und scheint im Handelsregister sowie im Verzeichnis INI PEC auf. Amtliche Nachrichten aller Behörden, auch Verwaltungsstrafen, können an dieses neue digitale Domizil zugestellt werden. Zugang zum Postfach haben die gesetzlichen Vertreter/innen des Unternehmens über die digitale Unternehmensbox auf impresa.italia.it oder über die zugehörige App. Die Anmeldung erfolgt mit der digitalen Identität SPID oder mit der Karte CNS.

Die amtswegige Vergabe einer neuen PEC-Adresse führt zudem zu einer Verwaltungsstrafe in der Höhe von 60 Euro für Einzelunternehmen und 412 Euro für Gesellschaften. Dazu kommen 5 Euro für die Zustellung.

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