Elektronische Fakturierung
Seit 1. Juli 2022 sind auch Unternehmen, die der Pauschalbesteuerung unterliegen (die sogenannten forfettari), zur elektronischen Fakturierung verpflichtet.
Unmittelbar von der Änderung betroffen sind Unternehmen, die der Pauschalbesteuerung unterliegen und die im Jahr 2021 Einnahmen oder Vergütungen von mehr als 25.000 Euro erwirtschaftet haben. Ab 1. Jänner 2024 wird die Pflicht auf alle Unternehmen ausgedehnt, die der Pauschalbesteuerung unterliegen. Für das dritte Quartal des Steuerjahres 2022 (Juli bis September) erfolgen noch keine Sanktionen für die Betroffenen, wenn diese die elektronische Rechnung innerhalb des Folgemonats ausstellen, in welchem sie den Umsatz eingenommen haben.
Die Handelskammer Bozen unterstützt die Unternehmen mit der Bereitstellung der kostenlosen Plattform fatturaelettronica. infocamere.it bei der Ausstellung der Rechnungen. Sie kann von allen in der Handelskammer registrierten Unternehmen unbegrenzt genutzt werden. Über das Portal können beliebig viele Rechnungen ausgestellt und erhalten werden. Die übermittelten und die eingetroffenen Rechnungen werden von InfoCamere, der Informatikgesellschaft der italienischen Handelskammern, kostenlos für zehn Jahre archiviert.