
Internationalisierung
Um die Südtiroler Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen bei ihren Internationalisierungsbemühungen zu unterstützen, hat die Handelskammer Bozen eine Ausschreibung für die Gewährung von Beiträgen veröffentlicht.
Betriebe, die um einen Beitrag ansuchen möchten, müssen im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen sein und ihren Rechtssitz in Südtirol haben. Nur Unternehmen, die im Jahr 2025 nicht bereits Digitalisierung-Beiträge der Handelskammer Bozen erhalten haben, können in den Genuss der Internationalisierungsbeiträge kommen. Weiters müssen die Betriebe, die einen Beitrag erhalten, Gütern ins Ausland exportieren und/oder Dienstleistungen zur Realisierung von Projekten im Ausland erbringen. Mit den Internationalisierungsbeiträgen werden Beratungsleistungen und/oder Dienstleistungen zur Initiierung oder Stärkung der Präsenz der Betriebe im Ausland gefördert. Der Verlustbeitrag der Handelskammer Bozen beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Höhe des Beitrages beträgt 10.000 Euro und der Mindestbetrag der förderfähigen Ausgaben beträgt 3.000 Euro.
Die genaue Auflistung aller förderfähigen Ausgaben sowie alle weiteren Details und die Gesuchsvordrucke sind online abrufbar. Es gilt, dass Anbieter von Gütern, Dienstleistungen und Beratungsleistungen nicht gleichzeitig Beitragsempfänger sein dürfen.
Die Beitragsgesuche können von Montag, dem 26. Mai 2025, um 10.00 Uhr bis Freitag, den 30. Mai 2025, um 16.00 Uhr über die Online-Plattform ReStart eingereicht werden.
Interessierte Unternehmen können die Plattform schon ab dem 12. Mai 2025 nutzen, um sich zu registrieren und alle notwendigen Dokumente für das Fördergesuch vorzubereiten.