
Made in Italy
Am 7. Mai 2025 fand in der Handelskammer Bozen eine Informationsveranstaltung zum neuen EU-Herkunftsschutz für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse statt.
Dank der EU-Verordnung 2023/2411 können besondere lokale Fertigkeiten, Traditionen und Qualitäten in Bezug auf handwerkliche und industrielle Erzeugnisse EU-weit geschützt werden. Wichtig ist dabei, dass die Qualität, das Ansehen oder eine andere Eigenschaft des Erzeugnisses im Wesentlichen auf seinen geografischen Ursprung zurückzuführen ist. Ab dem 1. Dezember 2025 kann dieser Schutz beantragt werden.
Die Vorteile einer geschützten geografischen Angabe für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse sind vielfältig: Hersteller und Herstellerinnen dürfen das offizielle Symbol (g.g.A.) verwenden und haben dadurch Anreize, einzigartige Fertigkeiten zu bewahren. Des Weiteren sind die Erzeugnisse vor Fälschungen geschützt und Verbraucher sowie Verbraucherinnen erkennen beim Kauf der Erzeugnisse den Zusammenhang zwischen den Merkmalen und der geografischen Herkunft.
Bei der Veranstaltung am 7. Mai stellte Nicola Marco Fabozzi, Leiter der „Case del Made in Italy“ von Bozen und Trient die Tätigkeiten dieser Anlaufstellen vor. So beraten diese Einrichtungen beispielsweise die Unternehmen zur Nutzung des Herkunftsschutzes und stärken die regionale Wirtschaft. Antonio Lirosi, Generaldirektor des Italienischen Patent- und Markenamts in Rom, erläuterte die rechtlichen Grundlagen und Vorteile der g.g.A. für Handwerk und Industrie.