Wahl des Europäischen Parlaments
Am 8. und 9. Juni findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments statt. Es ist wichtig zur Wahl zu gehen, da das Europäische Parlament Rechtsvorschriften verabschiedet, die alle betreffen.
Das Europäische Parlament ist die einzige Institution der Europäischen Union (EU), die direkt von den Bürgern Europas gewählt wird. Es besteht aus Vertretern der EU-Bürger und Bürgerinnen, die in einer direkten und allgemeinen Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt werden. Das Europäische Parlament umfasst derzeit 705 Abgeordnete, wovon 76 Italiener sind und vertritt insgesamt ca. 500 Millionen Menschen. Die monatlichen Plenarsitzungen, an denen alle Mitglieder teilnehmen, finden in Straßburg, dem offiziellen Parlamentssitz, statt. Die außerordentlichen Plenarsitzungen hingegen werden in Brüssel abgehalten.
Warum wählen gehen?
Vielen ist gar nicht bewusst, auf wie viele Menschen sich das Ergebnis der Wahl zum Europäischen Parlament auswirkt. In einer Welt, die immer komplexer und instabiler wird und stark vernetzt ist, befasst sich die Europäische Union mit globalen Herausforderungen, die kein EU-Land für sich allein erfolgreich bewältigen kann. Das Europäische Parlament verabschiedet Rechtsvorschriften, die alle betreffen: große Länder und kleine Gemeinschaften, weltweit tätige Konzerne ebenso wie die bei uns vorherrschenden Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMUs). Mit den Rechtsvorschriften der Union werden die Dinge angegangen, die den meisten Menschen wichtig sind. Dazu zählen beispielsweise Umweltschutz, Sicherheit, Sozialpolitik, Verbraucherschutz und Wirtschaft. Heutzutage ist jedes wichtige nationale Thema auch aus der Perspektive der EU zu betrachten. Deshalb nicht vergessen: Am 8. und 9. Juni zur Wahl gehen und an der Gestaltung der Zukunft der Demokratie in der Europäischen Union mitwirken.