Exporter Registry Form
Seit dem 1. Februar 2009 sind türkische Importeure verpflichtet, vor der ersten Einfuhr bestimmter Textil- und Konfektionsprodukte die Registrierung ihrer Lieferanten in einem der Registrierungszentren der Republik Türkiye zu beantragen.
Liste der betroffenen Produkte.
Das Formblatt Exporter Registry Form des Exporteurs muss von der Handelskammer mit einem Sichtvermerk versehen werden.
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