Eintragung in die Kategorie 8
Checkliste für die telematische Übermittlung: notwendige Unterlagen für die ordentliche Eintragung in die Kategorie 8
- Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde bezüglich fehlendes Vorhandensein der Verbots-, Verfalls- oder Aufhebungsgründe wovon im Art. 67 der G.V. Nr. 159 vom 6. September 2011 (Antimafia-Bestimmungen) (.dotx 33,8 KB) unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, welcher den Antrag um Eintragung einreicht
- Formblatt RT (.dotx 38,11 KB): ein Formblatt RT für jeden Technischen Verantwortlichen mit Angabe der Kategorie/n und Klasse/n, wofür der Auftrag angenommen wird
- Erklärung über die zeitliche Vereinbarkeit der Ausführung des Auftrages des technischen Verantwortlichen (.dotx 33,14 KB)
- Kopie des Personalausweises des/r Technischen Verantwortlichen
- Eigenerklärung oder Kopie des Studientitels des/r Technischen Verantwortlichen
- Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde von Seiten des gesetzlichen Vertreters jener Unternehmen, bei denen der technische Verantwortliche die erforderliche Berufserfahrung erlagt hat: es müssen daraus ausdrücklich die spezifische Art der Erfahrung, die Qualifikation und die Anzahl der Jahre hervorgehen – die Sektion behält sich das Recht vor, bei Notwendigkeit weitere Informationen anzufordern
- Unterlagen zum Nachweis der Finanzkapazität: Bestätigung eines Kontokorrentkredites (PDF 61 KB) oder Unterlagen gemäß Art. 11, Absatz 2 des MD 120/2014
- das Zusammenfassende Blatt (dieses wird beim Abschluss des Eintragungsvorgangs vom System generiert)
- das vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Antragsformular, versehen mit der Kopie des Personalausweises desselben (das Antragsformular wird beim Abschluss des Eintragungsvorgangs vom System generiert)
- die Sekretariats- und Stempelgebühren werden vom System vorgegeben und sind bei Abschluss des telematischen Antrags einzuzahlen
- die Finanzgarantien sind nach entsprechender Anfrage seitens der Sektion zu leisten
- die Jahresgebühren sowie die Konzessionsgebühren in Höhe von 168,00 € sind zum Zeitpunkt des "Downloads" der Eintragungsverfügung nach den seitens der Sektion mitgeteilten Zahlungsmodalitäten zu bezahlen
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