Die Eintragung im Verzeichnis ist in Kategorien und Klassen unterteilt und verpflichtend für die Ausübung der nachstehend angeführten Tätigkeiten der Abfallbewirtschaftung
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Kategorie 1: Sammlung und Transport von Hausabfällen
Unterkategorie 2-ter (PDF 471 KB): ehrenamtliche Vereine und religiöse Körperschaften welche beabsichtigen, gelegentliche Tätigkeiten der Sammlung und des Transports von nicht gefährlichen Haushaltsabfällen, die aus Eisenmetallen und Nichteisenmetallen bestehen, gemäß Artikel 5, Absatz 1 MD 1. Februar 2018 auszuüben
Kategorie 4: Sammlung und Transport von nicht gefährlichen Sonderabfällen
Unterkategorie 4-bis (PDF 278 KB): Unternehmen, welche die Tätigkeiten der Sammlung und des Transports von nicht gefährlichen Abfällen, die aus Eisenmetallen und Nichteisenmetallen gemäß Artikel 1, Absatz 124 des Gesetzes Nr. 124 vom 4. August 2017 bestehen, ausüben
Metallregister (PDF 185,74 KB): vereinfachte Eintragung in das Register gemäß Artikel 40ter des Gesetzes 11. September 2020, Nr. 120
Kategorie 5: Sammlung und Transport von gefährlichen Abfällen
Kategorie 6: grenzüberschreitende Abfalltransporte
Kategorie 7: Logistikunternehmen in Bahnhöfen, Umschlagszentren, Terminals, Frachtzentren und Häfen (nicht aktiv)