Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Kategorie 9

Sanierung von Standorten

Die Eintragung in die Kategorie 9 ist notwendig, um die Tätigkeit der Sanierung von Standorten auszuüben.

 

Mit Rundschreiben des Nationalen Komitees des Verzeichnisses Prot. Nr. 614/Albo/Pres vom 30/05/2006 wurde geklärt, dass für die Tätigkeit der "Charakterisierung" (im Sinne des MD 471/1999) die Eintragung in die Kategorie 9 nicht notwendig ist.

Die Kategorie 9 wird in Klassen, in Bezug auf die Sanierungskosten unterteilt. Für jede Klasse sind besondere Voraussetzungen vorgesehen:


Gesetzliche Grundlagen:

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Kontakt

Umweltschutz

0471 945 659 - 554