Kategorie 10
Sanierung von asbesthaltigen Standorten und Gütern
Die Eintragung in die Kategorie 10 ist notwendig, um die Tätigkeit der Sanierung von asbesthaltigen Standorten und Gütern auszuüben.
Die Kategorie 10 wird in Klassen, in Bezug auf die Sanierungskosten unterteilt. Für jede Klasse sind besondere Voraussetzungen vorgesehen:
Gesetzliche Grundlagen:
- Rundschreiben des Nationalen Komitees des Verzeichnisses prot. n. 1201/ALBO/PRES vom 12. Dezember 2016
- Rundschreiben des Nationalen Komitees des Verzeichnisses prot. n. 306/ALBO/PRES vom 21. April 2015
- Rundschreiben des Nationalen Komitees des Verzeichnisses prot. n. 2182/ALBO/PRES vom 17. November 2009
- Beschluss des Nationalen Komitees des Verzeichnisses prot. n. 02/CN/ALBO vom 10. Juli 2006
- Rundschreiben des Nationalen Komitees des Verzeichnisses prot. 3413/ALBO/PRES vom 1. Juni 2004
- Beschluss des Nationalen Komitees des Verzeichnisses prot. n. 001/CN/ALBO vom 30. März 2004
- Ministerialdekret 5. Februar 2004
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