Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Voraussetzungen Kategorie 6

Unternehmen müssen für die Eintragung in die Kategorie 6 über folgende Voraussetzungen verfügen:

1. Persönliche Voraussetzungen (PDF 375 KB)
 

2. Mindestausstattung bezüglich Fahrzeuge und Personal:

 

Klassen F E D C B A

Mindestausstattung Fahrzeuge und Personal - Kat. 6

jährlich transportierte
Menge
< als 3.000 t/J > oder = 3.000 und < als 6.000 t/J > oder = 6.000 und < als 15.000 t/J > oder = 15.000 und < als 60.000 t/J > o = 60.000 und < als 200.000 t/J > o = 200.000 t/J
Gesamttragfähigkeit der Fahrzeuge für die Transportphase (in Tonnen) 1 2 8 30 100 160
Personal 1 2 2 4 9 16

 

3. Finanzkapazität:

Unternehmen, welche die Voraussetzung der Finanzkapazität im Zuge der Erteilung der EU-Warentransportlizenz laut EU-Verordnung Nr. 1072 vom 21. Oktober 2009 nachgewiesen haben, beweisen die Finanzkapazität durch Vorlage einer Kopie derselben Lizenz.

Die Voraussetzung der Finanzkapazität wird durch folgende Beträge als erfüllt erachtet und ist entsprechend den Vorgaben des Artikels 11, Absatz 2 des Dekretes vom 3. Juni 2014, Nr. 120, oder durch Vorlage der Bestätigung eines Kontokorrentkredites, ausgestellt von Kreditinstituten, nachzuweisen:

  • für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen: 9.000,00 € für das erste Fahrzeug und 5.000,00 € für jedes weitere Fahrzeug und
  • für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen: 9.000,00 € für das erste Fahrzeug und 900,00 € für jedes weitere Fahrzeug.

 

4. Voraussetzungen des technischen Verantwortlichen

In Erwartung der Festlegung der Kriterien für die Bewertung der beruflichen Voraussetzungen, der Bedingungen für die Durchführung des Auftrages als technischer Verantwortlicher und der notwendigen Überprüfung der in anderen EU-Staaten erlangten Studientitel, wird der Auftrag als technischer Verantwortlicher vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens übernommen.

Mit Beschluss Nr. 1 vom 23. Jänner 2019 des Nationalen Komitees des Verzeichnisses der Umweltfachbetriebe wurden erste detaillierte Bestimmungen über die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des technischen Verantwortlichen erlassen:


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Umweltschutz

0471 945 554