Voraussetzungen Kategorien 4 und 5
Unternehmen müssen für die Eintragung in die Kategorien 4 und 5 über folgende Voraussetzungen verfügen (für weitere Informationen die einzelnen Links anklicken):
1. Persönliche Voraussetzungen des Firmeninhabers/gesetzlichen Vertreters (PDF 375 KB)
2. Mindestausstattung an Fahrzeugen und Personal (PDF 77 KB)
- Gemäß Beschluss Nr. 1 vom 24. März 2026 (in Kraft ab dem 2. April 2026) müssen die zur Eintragung in das RENTRI verpflichteten Unternehmen, die gefährliche Sonderabfälle transportieren und in der Kategorie 5 eingetragen sind, neben der technischen Eignung ihrer Kraftfahrzeuge sicherstellen, dass diese - spätestens bis zum 30. Juni 2026 - mit kommerziellen Geolokalisierungssystemen auf der Grundlage der auf dem Markt verfügbaren Technologien, ausgestattet sind - Leitfaden;
Beschluss Nr. 1 vom 24. März 2026
Rundschreiben Nr. 2 vom 27. März 2026 über die Anwendung des Beschlusses Nr. 1 vom 24. März 2026
3. Finanzkapazität:
Unternehmen, welche die Finanzkapazität bereits im Zuge der Eintragung in das Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen bewiesen haben, beweisen diese gegenüber dem Verzeichnis der Umweltfachbetriebe durch Vorlage der Eintragungsbestätigung im Berufsverzeichnis.
Unternehmen die hingegen über eine Werkverkehrslizenz verfügen beweisen ihre Finanzkapazität gemäß Artikel 11, Absatz 2 des MD Nr. 120 vom 3. Juni 2014 oder mittels Vorlage eines Kontokorrentkredites (affidamento bancario) - PDF 60 KB, ausgestellt von Kreditinstituten für folgende Beträge:
- für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen: 9.000,00 € für das erste Fahrzeug und 5.000,00 € für jedes weitere Fahrzeug und
- für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen: 9.000,00 € für das erste Fahrzeug und 900,00 € für jedes weitere Fahrzeug.
4. Mindestvoraussetzungen des technischen Verantwortlichen
Nützliche Links:
- Agest Telematico: telematischer Dienst für die Übermittlung von Anträgen
- Checklisten: vollständige Liste der Unterlagen für die Eintragung/Änderung und Erneuerung der Eintragung im Verzeichnis
- Finanzgarantien: für den Transport von gefährlichen Abfällen (Kategorie 5)
Gesetzliche Grundlagen:
- Beschluss des Nationalen Komitees des Nationalen Verzeichnisses der Umweltfachbetriebe vom 19. Oktober 2022, Prot. Nr. 06/ALBO/CN
- Beschluss des Nationalen Komitees des Nationalen Verzeichnisses der Umweltfachbetriebe vom 28. Juli 2021, Prot. Nr. 07/ALBO/CN
- Beschluss des Nationalen Komitees des Nationalen Verzeichnisses der Umweltfachbetriebe vom 22. Dezember 2020, Prot. Nr. 04/ALBO/CN
- Beschluss des Nationalen Komitees des Nationalen Verzeichnisses der Umweltfachbetriebe vom 12. September 2017, Prot. Nr. 08/ALBO/CN
- Rundschreiben des Nationalen Verzeichnisses der Umweltfachbetriebe vom 24. Februar 2017, Prot. Nr. 229/ALBO/PRES
- Beschluss des Nationalen Komitees des Nationalen Verzeichnisses der Umweltfachbetriebe vom 3. November 2016, Prot. Nr. 05/ALBO/CN
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