Etikettierung von Verpackungen
Ab 1. Januar 2022 gelten striktere Vorgaben bei der Etikettierung von Verpackungen.
Ende September 2020 wurden für Produzenten von Verpackungen neue Verpflichtungen zur Umweltetikettierung eingeführt, die vorher optional waren. Gemäß den Bestimmungen der Europäischen Kommission müssen durch das Anbringen von diversen Codes und Abkürzungen Informationen zur Beschaffenheit aller Arten von Verpackungsmaterialien angegeben werden.
Seit dem 21. Mai 2021 sind diese Kennzeichnungspflichten durch eine Gesetzesänderung im Rahmen der Umsetzung des Gesetzesdekrets „sostegni“ bis zum 31. Dezember 2021 ausgesetzt. Darüber hinaus dürfen Verpackungen, die vor dem 1. Januar 2022 bereits in Verkehr gebracht oder gedruckt wurden, bis zur Erschöpfung der Bestände ohne die geforderte Umweltkennzeichnung verwendet werden.
Ab dem 1. Januar 2022 müssen Verpackungs-Produzenten bei der Etikettierung von Verpackungen noch zusätzliche Informationen angeben, die den Verbraucher/ innen für die getrennte Sammlung von Verpackungsabfällen nützlich sind. Ziel dabei ist es, den Verbraucher/innen die Sammlung, Wiederverwendung, Verwertung und das Recycling von Verpackungen zu erleichtern.