2023
Beträge Jahresgebühr 2023
Das Gesetzesdekret Nr. 90 vom 24. Juni 2014 hatte auch für das Jahr 2023 im Vergleich zu 2014 eine Reduzierung der Gebühr von 50 % vorgesehen. Mit einem Ministerialdekret vom 23.02.2023 sind die Beträge zur Finanzierung strategischer Projekte für die Wirtschaft um 20 % erhöht worden. Diese Erhöhung verursacht jedoch keine Mehrkosten für die Unternehmen, die eine im Vergleich zu den Jahren 2016 bis 2022 unveränderte Gebühr entrichten müssen.
Nachstehend werden die einzelnen, nicht gerundeten Beträge angeführt. Nur der an jede Handelskammer zu zahlende Endbetrag (bestehend aus dem für den Firmensitz berechneten Betrag zuzüglich eventueller Betriebseinheiten) muss auf ganze Euro gerundet werden.
In der Sondersektion eingetragene Unternehmen
(Kleinunternehmen, einfache Gesellschaften...)
Die in der Sondersektion des Handelsregisters eingetragenen Unternehmen sind zur Zahlung einer fixen Gebühr verpflichtet. Der an die Handelskammer zu zahlende Gesamtbetrag muss auf ganze Euro gerundet werden.
Unternehmen | Betrag Sitz | Betrag pro Betriebseinheit |
Einzelunternehmen (Kleinunternehmen) | 52,80 €* | 10,56 €* |
Einfache, als landwirtschaftliche Betriebe eingetragene Gesellschaften | 60,00 € | 12,00 € |
Einfache, nicht landwirtschaftliche oder inaktive Gesellschaften | 120,00 € | 24,00 € |
Gesellschaften zwischen Freiberuflern | 120,00 € | 24,00 € |
Betriebseinheiten oder Zweitsitze von Unternehmen mit Hauptsitz im Ausland | 66,00 € | |
im Verzeichnis der Wirtschafts- und Verwaltungsdaten - VWV (REA) eingetragene Subjekte | 18,00 € | 0,00 € |
*) Der an die Handelskammer zu zahlende Betrag muss auf ganze Euro gerundet werden!
ACHTUNG: Die in der Tabelle angeführten Beträge beinhalten bereits die Reduzierung von 50 % sowie die von fast allen Handelskammern angewandte Erhöhung von 20 %.
In der Ordentlichen Sektion eingetragene Unternehmen
(GmbH, AG, OHG, KG, Genossenschaften und Konsortien)
Die in der ordentlichen Sektion des Handelsregisters eingetragenen Unternehmen (Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Konsortien) sind verpflichtet, einen Betrag in Bezug auf den IRAP-Umsatz des Jahres 2022 zu entrichten.
Der zu zahlende Betrag wird berechnet, indem man:
- auf den im Jahr 2022 erwirtschafteten Umsatz die folgenden Fixgebühren und Prozentsätze anwendet (der Gesamtbetrag der Gebühr besteht aus der Summe der Fixgebühr und des für jede Umsatzklasse geschuldeten Betrages);
- die Berechnungen werden mit fünf Dezimalstellen durchgeführt;
- die daraus entstehende Summe wird um 40 % reduziert (Reduzierung um 50 % und bei fast allen Handelskammern anschließende Erhöhung um 20 %);
- zu den für den Sitz berechneten Betrag werden pro im Handelsregister eingetragener Betriebseinheit 20 % bis max. je 120 € hinzugefügt (dieser Betrag beinhaltet bereits die Reduzierung um 50 % sowie die Erhöhung um 20 %);
- der Endbetrag wird auf ganze Euro gerundet.
Umsatzklassen und Prozentsätze:
Umsatz von Euro | Umsatz bis Euro | Prozentsatz |
0 € | 100.000 € | 200,00 € Fixbetrag (*) |
100.000 € | 250.000 € | 0,015 % (*) |
250.000 € | 500.000 € | 0,013 % (*) |
500.000 € | 1.000.000 € | 0,010 % (*) |
1.000.000 € | 10.000.000 € | 0,009 % (*) |
10.000.000 € | 35.000.000 € | 0,005 % (*) |
35.000.000 € | 50.000.000 € | 0,003 % (*) |
50.000.000 € | 0,001 % (bis maximal € 40.000) (*) |
(*) der laut Umsatz berechnete Gesamtbetrag wird anschließend um 40 Prozent reduziert (dieser Prozentsatz beinhaltet bereits die für 2020 vorgesehene Reduzierung um 50 %, sowie die unter anderem auch von der Handelskammer Bozen angewandte Erhöhung von 20%).
Automatische Berechnung laut Vorjahresumsatz (Berechnung der Gebühren inkl. 20 %iger Erhöhung)
Online-Berechnung
Über die Internetseite von Unioncamere ist es möglich, die Steuernummer des Unternehmens und einige weitere Daten einzugeben, um ein bereits ausgefülltes F24 herunter zu laden oder die Zahlung online durchzuführen.
Achtung:
Einzelunternehmen, die in der ordentlichen Sektion eingetragen sind, bezahlen für den Firmensitz den Fixbetrag von 120,00 Euro (dieser Betrag beinhaltet bereits die Reduzierung um 50 % sowie die von fast allen Handelskammern angewandte Erhöhung um 20 %).
Verzeichnis der Wirtschafts- und Verwaltungsdaten (VWV)
Seit einigen Jahren sind auch alle im Verzeichnis der Wirtschafts- und Verwaltungsdaten (VWV oder REA) eingetragenen Subjekte zur Zahlung der Jahresgebühr verpflichtet. Dabei handelt es sich hauptsächlich um inaktive Handelsagenten und Vertreter, Vereine, Stiftungen, Komitees und Körperschaften, die zwar eine unternehmerische und/oder landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, deren Hauptzweck jedoch nicht in der Führung eines Unternehmens besteht.
Die betroffenen Subjekte müssen eine fixe Gebühr von 18,00 Euro entrichten, ohne eventuelle Betriebseinheiten zu berücksichtigen.
Betriebseinheiten
Unternehmen, die ihre Tätigkeit auch in Betriebseinheiten ausüben, sind außerdem zur Zahlung einer Gebühr für jede dieser Betriebseinheiten verpflichtet. Der Betrag, bestehend aus 20 % des errechneten Betrages für den Hauptsitz bis zu einem Maximum von 120,00 Euro, ist an die Handelskammer zu richten, auf deren Einzugsgebiet sich die Betriebseinheit befindet (dieser Betrag beinhaltet bereits die Reduzierung um 50 % sowie die von fast allen Handelskammern angewandte Erhöhung um 20 %).
Die Betriebseinheiten von Unternehmen, deren Hauptsitz sich im Ausland befindet, sind zur Zahlung einer Fixgebühr von 66,00 Euro an die zuständige Handelskammer verpflichtet (dieser Betrag beinhaltet bereits die Reduzierung um 50 % sowie die Erhöhung um 20 %).
Wir ersuchen Sie um besondere Vorsicht bei Betriebseinheiten, die in anderen Handelskammern eingetragen sind, da die laut dem vorliegenden Schreiben berechneten Beträge bereits um 20 % erhöht sind und in einigen wenigen Handelskammern, welche keine Erhöhung anwenden, geringer sein könnten. Bitte geben Sie besonders bei Zahlungen an Handelskammern acht, die zusammengelegt (fusioniert) worden sind: die Jahresgebühr muss bezahlt werden, indem als Kennzahl Körperschaft das Provinzkennzeichen angegeben wird, wo sich der Sitz der neuen, zusammengelegten (fusionierten) Handelskammer befindet.
Rundungen
Die Zwischenberechnungen (Berechnung des für den Firmensitz geschuldeten Betrages sowie der für eventuelle Betriebseinheiten geschuldeten Beträge) werden mit fünf Dezimalstellen durchgeführt. Ausschließlich der pro Handelskammer geschuldete Betrag wird auf ganze Euro gerundet.
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