Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung der Gebühr erfolgt, sofern es sich nicht um neu gegründete Unternehmen handelt, mit dem einheitlichen Zahlungsvordruck F24. Dieser Vordruck wird auch für die Zahlung der Steuern und Sozialbeiträge verwendet.
Wie man den Vordruck F24 richtig ausfüllt:
- Der Gebührenzahler ist aufgefordert, die Steuernummer, die meldeamtlichen Daten und den Steuerwohnsitz korrekt anzugeben.
- In der „Sektion IMU und andere lokale Abgaben" des Zahlungsvordruckes ist, in der für die „Kennzahl Körperschaft" vorgesehenen Spalte, das Provinzkennzeichen der Handelskammer anzugeben, für die die Zahlung bestimmt ist (im Falle einer Zahlung an die Handelskammer Bozen lautet diese Kennzahl „BZ").
- In den vorgesehenen Spalten sind die Abgabenkennzahl 3850 und das Jahr, auf das sich die Zahlung bezieht, anzugeben.
- Für jede Provinz ist nur eine Zeile auszufüllen, indem eventuelle Teilbeträge, die an dieselbe Provinz gehen, summiert werden. Bitte geben Sie besonders bei Zahlungen an Handelskammern acht, die zusammengelegt (fusioniert) worden sind: die Jahresgebühr muss bezahlt werden, indem als Kennzahl Körperschaft das Provinzkennzeichen angegeben wird, wo sich der Sitz der neuen, zusammengelegten (fusionierten) Handelskammer befindet.
Mit dem Vordruck F24 ist es möglich, die Schuldbeträge und eventuelle Guthaben der Jahresgebühr mit anderen Steuern und Beiträgen zu verrechnen.
Eingezahlte, nicht geschuldete Beträge können auch nach Einreichung eines entsprechenden Antrags beim Amt für Buchhaltung, Haushalt und Finanzen zurückerstattet werden (Vordruck - Word 32 KB). Die Rückerstattung muss innerhalb von zwei Jahren ab Zahlungsdatum beantragt werden.
Achtung: für die Jahresgebühr ist die freiwillige Berichtigung der verspäteten Abgabe von F24 mit Nullsaldo mit der Abgabenkennzahl 8911 NICHT zulässig!
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