Handelskammer Bozen

Stabilitätsgesetz und Jobs Act: Zweite Tagung in der Handelskammer

Data: 
Donnerstag, 14. Mai 2015
Uhrzeit: 

In der Handelskammer Bozen informierten heute Expert/innen im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die Arbeitsrechtsreform, die von der Regierung Renzi beschlossen wurden. Besonderes Augenmerk fiel dabei auf das Stabilitätsgesetz und den so genannten Jobs Act, welche für die Wirtschaft wichtige Neuregelungen darstellen.

Bereits im Februar dieses Jahres hat die Handelskammer einen Informationsabend zur komplexen Materie Stabilitätsgesetz und Jobs Act veranstaltet. Das große Interesse hat die Handelskammer dazu bewogen, heute in Zusammenarbeit mit dem Genossenschaftsverband Legacoopbund und dem Service „Obiettivo Lavoro“ eine zweite Veranstaltung zum Thema zu organisieren.
Am 1. Jänner 2015 hat die italienische Regierung das so genannte Stabilitätsgesetz erlassen. Dieses enthält, neben anderen Innovationen, auch einige bedeutende Neuerungen im Bereich Arbeitsrecht. Zusätzlich ist das so genannte Jobs Act Gesetz (Gesetz Nr. 183 vom 10. Dezember 2014) in Kraft getreten, das die Regierung ermächtigt, eine weitere Arbeitsrechtsreform durchzuführen.
Bei der Informationsveranstaltung, die heute in der Handelskammer Bozen abgehalten wurde, erläuterten Expert/innen den zahlreich erschienenen Unternehmer/innen die Änderungen in diesem Bereich. Auch der Vertrag mit progressivem Schutz sowie die aktuellen Neuheiten in Bezug auf die Kündigung laut Artikel 18 waren Thema der Veranstaltung.
„Eine umfassende und korrekte Information der Südtiroler Unternehmerinnen und Unternehmer über rechtliche Neuerungen ist ein erklärtes Ziel der Handelskammer Bozen. Diese Veranstaltung soll einen Überblick über die Arbeitsrechtsreform geben“, unterstrich Handelskammerpräsident Michl Ebner in seinen Grußworten.
Im Anschluss an die Grußworte des Handelskammerpräsidenten sprach Rachele Mombelli, Funktionärin des Services „Obiettivo Lavoro“ zum Thema „Stabilitätsgesetz – Zeitrahmen und Zielsetzung und die Leiharbeit“.
„Jobs Act: die Reform und der soziale Schutz“ lautete hingegen der Titel des Referats des Arbeitsrechtsberaters Josef Tschöll von RST in Sterzing. Besonderes Augenmerk legte der Referent auf den unbefristeten Arbeitsvertrag mit „steigenden Schutzklauseln“.
Unter dem Titel „Neuerungen in Bezug auf die Sozialmaßnahmen und das neue ‚Naspi‘“ sprach Simone Bragagna, Arbeitsrechtsberater beim Genossenschaftsverband Legacoopbund, über die Neuregelungen der Regierung in Bezug auf die Sozialmaßnahmen. Bei der Naspi handelt es sich um eine Neuregelung der Arbeitslosenversicherung, die die alte Versicherung (Aspi) ersetzt und die Bedingungen für die Arbeitnehmer/innen deutlich verbessern soll.
In einer Diskussionsrunde am Ende der Veranstaltung wurde noch auf unterschiedliche Aspekte der Thematik eingegangen, wobei auch den Fragen aus dem Publikum Platz eingeräumt wurde.

Weitere Informationen erteilt der Generalsekretär der Handelskammer Bozen, Alfred Aberer, Tel. 0471 945 612, E-Mail: alfred.aberer@camcom.bz.it.