Transparente Verwaltung
Die in der gesetzesvertretenden Verordnung Nr. 33 vom 14. März 2013 enthaltenen gesamtstaatlichen Bestimmungen im Bereich der Transparenz in der öffentlichen Verwaltung sind von der Autonomen Region Trentino - Südtirol übernommen worden.
Die Handelskammer Bozen unterliegt deshalb den im Regionalgesetz Nr. 10 vom 29. Oktober 2014 enthaltenen Bestimmungen.
Sämtliche betreffend das Institut für Wirtschaftsförderung veröffentlichten Informationen stehen unter den entsprechenden Seiten zur Verfügung, welche der transparenten Verwaltung des Sonderbetriebs der Kammer vorbehalten sind.
Waren diese Informationen hilfreich?