Allgemeine Informationen
Die Besetzung der offenen Stellen auf bestimmter und unbestimmter Zeit bei der Handelskammer und den Sonderbetrieb „Institut für Wirtschaftsförderung“ erfolgt mit öffentlichem Wettbewerb bzw. Auswahlverfahren. Voraussetzung für eine Aufnahme ist der Besitz der von der Autonomen Provinz Bozen ausgestellten Bescheinigung über die Kenntnis der deutschen und italienischen Sprache (Zweisprachigkeitsnachweis) die der vom Auswahlverfahren geforderten Studientitel entsprechen muss, oder höher und die Erklärung über die Sprachgruppenzugehörigkeit bzw. -angliederung.
- Verordnung über die Organisation der Handelskammer (Zugang zum Kammerdienst)
- Rahmenausschreibung für die öffentlichen Auswahlverfahren zur Besetzung von befristeten Stellen
- Regelung der Aufgaben und der Berufsbilder des Kammerpersonals
- Gehaltstabelle der Handelskammer
- Gehaltstabelle des Instituts für Wirtschaftsförderung
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