Handelskammer Bozen

Vereinbarungsprotokoll gegen unbefugte Immobilienmaklertätigkeit unterzeichnet

Data: 
Donnerstag, 21. April 2016
Uhrzeit: 

Kürzlich wurde am Bozner Gericht ein Vereinbarungsprotokoll zur Bekämpfung illegaler Maklertätigkeiten im Immobilienbereich unterzeichnet. Das Abkommen sieht die Zusammenarbeit zwischen der Handelskammer, der Staatsanwaltschaft Bozen, der Finanzwache, der Notariatskammer Bozen, dem Italienischem Verband der Berufsimmobilienmakler Bozen (FIAIP) und der Südtiroler Maklervereinigung vor.

Wer als Makler Immobilien, Waren oder Dienstleistungen vermitteln möchte, muss durch die Vorlage der zertifizierten Meldung des Tätigkeitsbeginns an das Handelsregister der Handelskammer Bozen bestimmte berufliche und moralische Voraussetzungen nachweisen. Die unbefugte Ausübung der Maklertätigkeit wird mit Verwaltungs- und Disziplinarstrafen sowie strafrechtlichen Maßnahmen geahndet.

Makler ohne Berufsbefähigung können sich in Italien nicht in notariellen Urkunden anführen lassen in Italien in notariellen Urkunden nicht aufscheinen. Die Vertragsparteien machen sich in solchen Fällen folglich wegen der Falschaussage strafbar, wenn sie in den entsprechenden Kaufverträgen erklären, keine Maklerdienste beansprucht zu haben.

Zur Bekämpfung der unbefugten Ausübung der Maklertätigkeit haben der Oberstaatsanwalt von Bozen, Guido Rispoli, der Landeskommandant der Finanzwache, Giulio Piller, der Präsident des Italienischen Verbandes der befugten Immobilienmakler (FIAIP) von Bozen, Carlo Perseghin, der Präsident der Südtiroler Maklervereinigung, Herbert Arquin, der Präsident der Handelskammer Bozen, Michl Ebner, und der Präsident der Notariatskammer Bozen, Walter Crepaz, am Landesgericht Bozen ein Vereinbarungsprotokoll unterzeichnet.

Aufgrund dieser Vereinbarung übermittelt die Notariatskammer Bozen der Handelskammer die Namen aller nicht befähigten Makler, die von den Notaren im Zuge der Erstellung der Kaufverträge erhoben werden.

Es ist dann Aufgabe der Handelskammer, der Staatsanwaltschaft die missbräuchliche Berufsausübung und der Finanzwache die Namen aller potentiell unbefugten Makler zu melden. Die Finanzwache überprüft ihrerseits die unzulässige Maklertätigkeit und teilt der Handelskammer den Ausgang ihrer Ermittlungen mit, damit die entsprechenden Verwaltungsstrafen verhängt werden können.

Auch der Italienische Verband der Immobilienmakler FIAIP und die Südtiroler Maklervereinigung werden dieses Vorhaben aktiv unterstützen und sich dafür einsetzen, dass sich ihre Mitglieder zur Erstellung der Kaufverträge nur an Notare in Italien und nicht im Ausland wenden.

Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Berufsbefähigungen, Ansprechpartner Georg Tiefenbrunner, Tel. 0471 945 638, E-Mail: georg.tiefenbrunner@handelskammer.bz.it.