Organe
Die Organe der Handelskammer sind der Kammerrat, der Kammerausschuss, der Präsident und das Kollegium der Rechnungsprüfer.
- gesetzlicher Vertreter der Handelskammer
- wird vom Kammerrat gewählt
- besteht aus zwölf Mitgliedern
- wird vom Kammerrat gewählt
- besteht aus 48 Mitgliedern
- 45 in Vertretung der Wirtschaftssektoren
- ein Mitglied in Vertretung der Gewerkschaftsorganisationen
- ein Mitglied in Vertretung der Konsumentenschutzverbände
- ein Mitglied in Vertretung der Freien Berufe
- Die Kammerräte werden von den Wirtschaftsverbänden namhaft gemacht. Die Bestätigung der namhaft gemachten Mitglieder wird vom neu gebildeten Kammerrat in seiner ersten Sitzung vorgenommen.
- wird vom Kammerrat ernannt
Alle Organe bleiben fünf Jahre im Amt.
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