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Beiträge für die Digitalisierung
Die Handelskammer Bozen möchte im Rahmen der Initiative Wirtschaft=Zukunft die Südtiroler Betriebe in dieser schwierigen Zeit unterstützen und vergibt 1,5 Millionen Euro an Beiträgen für Beratung, Weiterbildung und den Ankauf von Gütern und Dienstleistungen für die Digitalisierung. Ab 1. Juni 2020 können die Beitragsgesuche eingereicht werden.
In den vergangenen Monaten hat sich im Zuge der Coronakrise das Arbeiten in vielen Betrieben stark verändert. Arbeiten vom Büro aus, Besprechungen in Sitzungsräumen und Betriebsreisen waren plötzlich nicht mehr möglich. Stattdessen standen für viele Mitarbeiter/innen Smart Working und Videotelefonie auf der Tagesordnung. Diese rasche Umstellung war für viele Betriebe mit Kosten verbunden. Um die Südtiroler Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, vergibt die Handelskammer Bozen 1,5 Millionen Euro an Beiträgen für Beratung, Weiterbildung und den Ankauf von Gütern und Dienstleistungen im Zusammenhang mit digitalen Technologien.
„Für die Unternehmen ist es überlebensnotwendig, sich an die neuen Anforderungen anzupassen und die Herausforderungen der Digitalisierung zu meistern. Die Handelskammer Bozen unterstützt die Südtiroler Unternehmen auf diesem Weg“, so Handelskammerpräsident Michl Ebner.
Für die Förderungen ansuchen können Südtiroler Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen aller Sektoren, die im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen sind und einen Geschäftssitz und/oder eine Betriebseinheit in Südtirol haben.
Der Fördersatz beträgt 70 Prozent. Um in den Genuss von Beiträgen zu gelangen, muss eine Mindestinvestition von 3.000 Euro getätigt werden. Pro Unternehmen wird ein maximaler Beitrag von 10.000 Euro ausgeschüttet. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Auch für bereits getätigte Ausgaben, die ab dem 1. Januar 2020 fakturiert und bezahlt worden sind, kann rückwirkend um einen Beitrag angesucht werden.
Für das Beitragsgesuch braucht es folgende Dokumente: den ausgefüllten Antrag, eine Projektbeschreibung, eine unterschriebene Erklärung zu den De-minimis-Beihilfen, Kostenvoranschläge bzw. Rechnungen und gegebenenfalls eine Vollmacht an die Person, die den Antrag stellt.
Die Beitragsgesuche können ab 1. Juni 2020, 8.00 Uhr bis 30. Juni 2020, 21.00 Uhr an die zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) grants@bz.legalmail.camcom.it eingereicht werden. Die Antragsformulare und sämtliche Informationen zur Ausschreibung sind online abrufbar.
Für weitere Informationen steht die Handelskammer Bozen zur Verfügung, Bereich PID-Digitales Unternehmen, Tel. 0471 945 691 - 642, E-Mail: digital@handelskammer.bz.it.