Ablauf der digitalen Unterschrift „Cosmo9“
Die Zertifizierung des Verschlüsselungschips der digitalen Unterschriften „Cosmo9“ verfällt am 31.12.2025 aufgrund der fehlenden Erneuerung dieser Zertifizierung von Seiten des Herstellers.
Dieser Umstand liegt außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Handelskammer bzw. von InfoCamere und betrifft das gesamte italienische System der digitalen Signaturen. InfoCamere ist zum Widerruf des auf Ihrem Gerät vorhandenen Signaturzertifikats verpflichtet, um die Sicherheitsanforderungen der EU-Verordnung 910/2014 (in der durch die EU-Verordnung 1183/2024 geänderten Fassung) zu erfüllen. Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Signatur somit ab dem 01/01/2026 ungültig ist.
Das auf Ihrem Gerät vorhandene CNS-Authentifizierungszertifikat wird hingegen nicht widerrufen, sondern bleibt bis zum natürlichen Ablaufdatum aktiv, und Sie können einen kostenlosen Online-Signaturdienst (qualifizierte Fernsignatur vom Typ „One Shot“) unter Verwendung der InfoCamere-Signaturanwendungen nutzen. Diese Lösung, die ab dem Zeitpunkt des Widerrufs des Zertifikats verfügbar ist, gewährleistet die Kontinuität Ihres Geräts.
Sollten Sie diesbezüglich via PEC kontaktiert worden sein, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Online eine neue digitale Unterschrift beantragen
- Online eine “Firma Remota” beantragen
Da wir innerhalb kürzester Zeit ca. 8.000 neue digitale Unterschriften ausstellen müssen, ersuchen wir Sie die Online-Prozedur zu benutzen.
Wir sind uns bewusst, dass dieser Widerruf große Unannehmlichkeiten verursacht, und stehen Ihnen daher gerne unterstützend zur Seite.






