Digitale Unterschrift
Die digitale Unterschrift hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift. Die digitale Unterschrift auf einem Dokument garantiert:
- die Identität des Unterzeichners
- dass das Dokument nicht verändert wurde
- dass der/die Unterzeichner/in die Unterschrift nicht leugnen kann
Die digitale Unterschrift ermöglicht den Zugang zu den Online-Diensten der öffentlichen Verwaltung, wie z. B. für die digitale Unternehmensbox, die Ausstellung von Handelskammerauszügen oder die Dienste des Nationalen Fürsorgeinstituts (INPS) oder des Finanzamtes.
Die digitale Unterschrift wird auf zwei verschiedenen Medien ausgestellt:
- Als Karte: die Nationale Servicekarte CNS
Um sie verwenden zu können, ist ein Smart Card-Lesegerät erforderlich, das an den Computer angeschlossen wird. - Als USB-Stick: DigitalDNAKey
Das Gerät kann mit der entsprechenden App auch über Bluetooth am Smartphone und Tablet genutzt werden
Die Handelskammer Bozen agiert in der Eigenschaft als lokales Registrierungszentrum.
Hier finden Sie die Bedienungsanleitungen.
Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, besuchen Sie bitte die Seite von Infocamere (in italienischer Sprache).