Kontrollkarte
für Behörden und die Straßenpolizei
Die Kontrollkarte wird ausgegeben an:
- die Behörden, welche für die Kontrollen im Bereich der Sicherheit bei der Arbeit und im Straßenverkehr zuständig sind
- die Straßenpolizei
Auf blauen Hintergrund gefertigt, ermöglicht diese Karte den Zugriff auf den Hauptspeicher der digitalen Fahrtenschreiber und auf die Daten, welche auf die Fahrerkarten gespeichert sind. Die Kontrollkarte enthält die Bezeichnung und die Anschrift der Kontrollbehörde.
Die Kontrollbehörde kann eine unbegrenzte Anzahl an Kontrollkarten beantragen, welche allesamt auf ihren Namen ausgestellt werden.
Die Kontrollkarte hat eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren.
Ausstellung
Hier finden Sie alle Formulare, Kosten und Informationen zum Ablauf der Ausstellung.
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