Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft
Markus Schenk

Smart-Working

Familien im Smart-Working-Modus

Dem Home-Office sei Dank konnten viele Unternehmen auch während der Coronavirus-Pandemie ihre Tätigkeit weiterführen. Unverhofft konnten Betriebe und Familien dabei auch viel über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf lernen.

Der Einsatz flexibler Arbeitsmöglichkeiten ist in den letzten Wochen aufgrund des Coronavirus sprunghaft angestiegen. Dabei stellte sich schnell heraus für wen Smart-Working funktioniert und ob das Modell auch etwas für die Zukunft sein könnte. Denn wenn alles gut läuft, sich jeder an die Regeln hält und nicht gleich in sämtliche Fallen tappt, die dieses Modell mit sich bringt, können Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen beiderseitig profitieren. Home-Office in Verbindung mit einem flexiblen Arbeitszeitmodell kann nämlich sehr gut geeignet sein, um Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren, da die Beschäftigten während ihrer Arbeit auch zu Hause präsent sein können und Wegezeiten erspart bleiben. Vorausgesetzt es gelingt, eine gute zeitliche und räumliche Organisation zu schaffen.

Neue Arbeitsweise als Chance

Arbeiten wann und wo man möchte, das ist das Motto von Smart Working. In Zeiten der Covid-19-Pandemie ist diese Arbeitsform wichtiger denn je.

Smart Working wurde mit dem Gesetz Nr. 81/2017 in das italienische Arbeitsrecht aufgenommen. Es handelt sich nicht um eine neue Form von Arbeitsverhältnis, sondern um eine Neuartikulation der Arbeitsweise. Smart-Worker/innen sind nicht an Arbeitsort und Arbeitszeit gebunden, müssen aber die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten einhalten.

Voraussetzungen für Smart-Working

  • schriftliches Abkommen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in, in welchem die Einführung und die Verhaltensregeln zwischen den Vertragsparteien zum Smart Working festgelegt werden
  • vor Beginn des Smart-Workings: Meldung an das Portal „clic lavoro“ des Arbeitsministeriums
  • die Arbeitsmittel müssen vom Arbeitgeber bereitgestellt werden
  • periodisches Informationsschreiben (mindestens einmal im Jahr) bezüglich der Arbeitssicherheit

Gesetzliche Vereinfachungen aufgrund des Coronavirus

Im Zusammenhang mit der Pandemie wurden für den Zeitraum der Krise verschiedene Vereinfachungen für die Umsetzung des Smart-Workings eingeführt:

  • Abschaffung des schriftlichen Abkommens
  • Vereinfachung der telematischen Meldung
  • Bis zum 31. Juli 2020 erfolgt die Informationspflicht im Sinne der Arbeitssicherheit auf telematischem Weg

Mitarbeiter/innen, die im Smart Working tätig sind, dürfen nicht schlechter gestellt werden, als ihre Kolleg/innen, die im Betrieb arbeiten. Dies bezieht sich vor allem auf die Entlohnung, aber auch auf alle anderen kollektivvertraglich Regelungen.

Auflösung des Smart Working

Mit einem gerechtfertigten Grund kann man das Smart Working jederzeit auflösen. Bei den Abkommen auf unbestimmte Zeit muss allerdings eine Kündigungsfrist eingehalten werden.

Durch die Auflösung des Abkommens kehrt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter in seine alte Position zurück.

Herausforderungen des Home-Office

Datensicherung und Datenschutz spielen auch im Home-Office eine prioritäre Rolle. Eine entsprechende Ausrüstung und alle notwendigen Computerprogramme müssen den Mitarbeiter/innen zur Verfügung gestellt werden.

Im Home Office verschwimmen recht schnell die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit. Hier sind die Mitarbeiter/innen angehalten, auf einen üblichen Feierabend zu achten. Es sollte vorab kommuniziert werden, wie der Arbeitstag aussieht und welche Leistungen erbracht werden sollten.
Die Vorschriften bezüglich der Arbeitssicherheit müssen auch im Home-Office eingehalten werden.

Des Öfteren können auch noch technische Probleme aufgrund von schlechter Internetverbindung entstehen.

Zur Person

Markus Schenk ist Arbeitsrechtsberater und Partner des Studio.Schenk in Meran. Er ist Referent bei diversen Bildungsveranstaltungen der Handelskammer im Bereich Arbeitsrecht.

Dienstleistungen der Handelskammer

Gemeinsam mit der Familienagentur des Landes unterstützt die Handelskammer Bozen Südtiroler Unternehmen und Organisationen bei der Umsetzung familienfreundlicher Maßnahmen. Ein wichtiges Instrument dafür ist das Audit „familieundberuf“, ein Zertifizierungsprozess, der den Unternehmen die Verbesserung ihrer familienbewussten Personalpolitik ermöglicht. Interessierte Südtiroler Betriebe können sich für das Audit „familieundberuf“ bei der Handelskammer melden.

Waren diese Informationen hilfreich?
Durchschnitt: 4.5 (6 votes)

Kontakt

Digitales Unternehmen - PID

0471 945 691 - 692