SUAP
Was ist der SUAP?
Der Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten (SUAP) ist die zentrale Schnittstelle zwischen Unternehmen und öffentlicher Verwaltung. Laut D.P.R. 160/2010 ist er „die einzige Anlaufstelle für alle Verwaltungsangelegenheiten, die eine Gewerbetätigkeit betreffen. Er gibt eine prompte und einheitliche Antwort im Namen aller beteiligten Verwaltungen“.
Was bietet der SUAP?
Unternehmen und Freiberufler/innen können über den SUAP online Dokumente einreichen, die für Gesuche, Mitteilungen oder Meldungen des Tätigkeitsbeginns notwendig sind. Nutzer und Nutzerinnen laden über ein geführtes Verfahren die erforderlichen Formulare für die Aufnahme verschiedener Tätigkeiten hoch, unterzeichnen das generierte PDF digital und senden es direkt an den ausgewählten Einheitsschalter. Die per PEC erhaltene Bestätigung für die Einreichung gilt rechtlich als Fristbeginn gemäß Art. 5 des D.P.R. 160/2010.
Wer kann den Antrag einreichen?
Der Antrag kann beim Einheitsschalter von folgenden Personen eingereicht werden:
- Bürger und Unternehmen: Personen, die eine digitale Signatur verfügen, können alle Klarstellungen zu den Anforderungen und Verfahren anfordern, die durchzuführen sind.
- Bevollmächtigte (z. B. Wirtschaftsberater): Die Bevollmächtigten müssen der Online-Akte auch die unterzeichnete Sondervollmacht beilegen.
Beispiele für die auf der Plattform verfügbaren Verfahren
- Genehmigungen für die Eröffnung von Geschäftstätigkeiten wie Geschäfte oder Restaurants
- Zertifizierte Meldungen des Tätigkeitsbeginns (ZMT) für den Einzelhandel
- Anträge auf Konzessionen für die Nutzung öffentlichen Grundes
- Genehmigungen für die Verabreichung von Lebensmitteln und Getränken
- Anträge im Zusammenhang mit Beherbergungsbetrieben wie Hotels, B&Bs, Campingplätzen
- Verwaltung von Tätigkeiten wie Kfz-Reparaturen, Handel mit wertvollen Gegenständen oder Arzneimitteln und Tankstellen
Welche Zugangsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Nationale Bürgerkarte mit integrierter digitaler Signatur. Nach der Anmeldung erfolgt eine Weiterleitung zum Portal Impresainungiorno, auf welchem bei der ersten Nutzung eine Registrierung erforderlich ist
- Zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) für den Austausch von offiziellen Nachrichten und den Erhalt von Empfangsbestätigungen
- Digitale Signatur, um die generierten Formulare rechtsgültig zu unterzeichnen
Welche Kosten fallen an?
Für bestimmte Verfahren ist die Zahlung von Sekretariatsgebühren erforderlich. Für die Gültigkeit bestimmter Anträge oder Dokumente muss zusätzlich eine Stempelmarke, in der Regel in Höhe von 16 Euro, bezahlt werden. Der genaue Betrag wird während des Online-Verfahrens angegeben und kann wie folgt bezahlt werden:
- Banküberweisung: Überweisung auf das Konto des zuständigen Einheitsschalter mit Angabe des Zahlungsgrundes. Eine Kopie der Zahlungsbestätigung muss der Online-Akte beigefügt werden.
- Online-Zahlung per Kreditkarte: Über einen Link auf der SUAP-Plattform wird, den Anweisungen des Systems folgend, die Zahlung direkt über das Portal von CartaSì abgewickelt.
Für weitere Informationen:
- impresainungiorno.gov.it (nur in italienischer Sprache verfügbar)
Quellenverweis:
Die Informationen stammen von impresainungiorno.gov.it und civis.bz.it, Stand: 18.12.2024