Rechtsquellen
Nachfolgend eine Liste der für Berufsbefähigungen relevante Gesetzgebung
Makler
Gesetz Nr. 39 vom 3. Februar 1989 - Änderungen des Grundgesetzes, durch welche die Pflicht zur Erlangung einer Sicherheitsgenehmigung eingeführt und die Eintragung in spezielle, von den Handelskammern geführte Verzeichnisse vorgesehen wurde, sowie die Festlegung neuer Unvereinbarkeiten mit anderen Tätigkeiten:
-
Ministerialverordnung Nr. 452 vom 21. Dezember 1990 - Durchführungsverordnung, die die Modalitäten der Anwendung des Gesetzes in operativer Hinsicht präzisiert
GvD Nr. 59 vom 26. März 2010 - Änderung des Grundgesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG):
-
Art. 73 des GvD Nr. 59/2010 - sah die Abschaffung des Maklers sowie die Einführung eines Systems auf Grundlage der zertifizierten Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZMT) bei der Handelskammer vor
-
Art. 80 des GvD Nr. 59/2010 - legte den Tätigkeitscode sowie die Modalitäten der Eintragung in das Handelsregister fest
Ministerialverordnung vom 26. Oktober 2011 - regelt die Modalitäten der Eintragung in das Handelsregister und in das VWV (Verzeichnis der Wirtschafts- und Verwaltungsdaten) derjenigen, die die durch das Gesetz Nr. 39 vom 3. Februar 1989, geregelte Maklertätigkeit ausüben, in Umsetzung der Artikel 73 und 80 des GvD Nr. 59 vom 26. März 2010
Handelsagenten/- vertreter
Art. 1742–1752, Zivilgesetzbuch
Gesetz Nr. 204 vom 3. Mai 1985 - Regelung der Tätigkeit von Handelsagenten und -vertretern:
-
Ministerialverordnung. vom 21. August 1985 - Durchführungsbestimmungen
GvD Nr. 59 vom 26. März 2010:
-
Art. 74 des GvD Nr. 59/2010 - Die Tätigkeit unterliegt der zertifizierten Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZMT), wodurch das frühere Verzeichnis abgeschafft wurde
-
Art. 80 des GvD Nr. 59/2010 - Legt die Modalitäten und das Inkrafttreten des GvD Nr. 59/2010 fest
Ministerialverordnung vom 26. Oktober 2011 – verfügte die Abschaffung des Verzeichnisses der Handelsagenten und -vertretern mit Wirkung vom 12. Mai 2012 und führte neue Modalitäten für die Eintragung und Verwaltung dieser Tätigkeiten direkt im Handelsregister und im VWV mittels ZMT ein
Kollektivvertrag (AEC):
Spediteure
Gesetz Nr. 1442 vom 14. November 1941 – Einrichtung genehmigter Verzeichnisse der Spediteure
Gesetz Nr. 1138 15. Dezember 1949
GvD Nr. 59 vom 26. März 2010:
-
Art. 76 des GvD Nr. 59/2010 - Die Tätigkeit unterliegt der zertifizierten Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZMT), wodurch das frühere Verzeichnis abgeschafft wurde
-
Art. 80 des GvD Nr. 59/2010 - Legt die Modalitäten und das Inkrafttreten des GvD Nr. 59/2010 fest
Ministerialverordnung vom 26. Oktober 2011 – hat die Modalitäten für die Eintragung in das Handelsregister und in das VWV für Personen festgelegt, die als Spediteur tätig sind
Gastgewerbliche Betriebe
Landesgesetz Nr. 58 vom 14. Dezember 1988 - Gesetzgebung der Region Trentino-Südtirol, das die Tätigkeit im Bereich der gastgewerblichen Betriebe (Abgabe von Speisen und Getränken) sowie im Beherbergungssektor regelt
Waren diese Informationen hilfreich?