Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Verzeichnis der Schätzmeister und Sachverständigen

Stand 17.09.2024

Eintragung

In das Verzeichnis der Schätzmeister und Sachverständigen können sich all jene Personen eintragen lassen, die Gutachten in bestimmten Sektoren erstellen wollen. Die Eintragung, die nicht zur Ausübung dieser Tätigkeit befähigt, hat eine reine Funktion der öffentlichen Bekanntmachung und ist daher zur Ausübung der Tätigkeit auch nicht erforderlich.

Die im Verzeichnis eingetragenen Schätzmeister und Sachverständigen (Sachverständigen und Gutachter) üben vorwiegend Funktionen praktischer Art aus; ausgeschlossen sind all jene Berufstätigkeiten, für die es spezifische, von eigenen Normen geregelte Berufsalben gibt.

Für die Eintragung sind folgende fachliche und moralische Voraussetzungen erforderlich.

Fristen des Verwaltungsverfahrens

Innerhalb 90 Tagen ab Protokollierung des Antrags um Eintragung

Aufsichtsbeschwerde gegen die abgelehnte Eintragung

Die von der Verordnung vorgesehene uneigentliche Aufsichtsbeschwerde gegen die Maßnahme mit der die Eintragung abgelehnt wird, ist direkt an das zuständige Ministerium für die wirtschaftliche Entwicklung in Rom zu schicken:

Ministero dello Sviluppo Economico
Dipartimento per l'Impresa e l'Internazionalizzazione
Direzione Generale per il mercato, la concorrenza, il consumatore, la vigilanza e la normativa tecnica
Via Sallustiana, 53
00187 ROMA

Verantwortlicher des Verwaltungsverfahrens
Dr. Georg Tiefenbrunner, Direktor des Amtes für Berufsbefähigungen und Außenhandel

Rechtsquellen
Der Artikel 32 des Einheitstextes von 1934 überträgt der Handelskammer die Führung des Verzeichnisses der Sachverständigen und Experten. Die entsprechenden Bestimmungen sind in einer ministeriellen Grundsatzverordnung enthalten.

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Öffnungszeiten

MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15