ATECO 2025
Mit 1. Januar 2025 ist der Ateco Standard 2025 in Kraft getreten.
Ab dem 1. April 2025 werden die Handelskammern den ATECO-Code im Handelsregister gemäß den nationalen Richtlinien automatisch aktualisieren. Die betroffenen Unternehmen werden über diese Neueinstufung informiert. Für eine gewisse Übergangszeit werden im Auszug der Unternehmen die Kodes sowohl wie laut ATECO 2007-2022, als auch ATECO 2025 aufscheinen.
Das Istat stellt eine Aufstellung der neuen Struktur von Ateco 2025 sowie eine Beschreibung der Neuerungen in den einzelnen Sektoren zur Verfügung.
Zusätzlich können die Unternehmen per PC über den Zugriff auf das zweisprachige Portal impresa.italia.it und per Smartphone über die App Impresa Italia die Mitteilung über die erfolgte Angleichung und den aktuellen Auszug kostenfrei abrufen.
Vergleichstabelle ATECO 2007-2022 mit Revision ATECO 2025 (externer Link)
Im Falle von Unstimmigkeiten infolge der automatischen Neu-Klassifikation
In jenen Fällen, in welchen einem Ateco-Code 2007-2022 mehrere Codes der Ateco-Klassifikation 2025 entsprechen, wird ein auf Texterkennung basierendes automatisiertes Verfahren angewandt. Es wird jener Code zugewiesen, der am ehesten mit der effektiven Tätigkeit übereinstimmt. Um es den Unternehmen/Freiberuflern zu erlauben eventuelle Unstimmigkeiten beheben zu können, welche sich in Folge der Neu-Klassifikation ergeben, wurde eigens ein Portal eingerichtet. Über dieses kann ein entsprechender Korrekturantrag gestellt werden.
Unternehmen, deren Codes Ateco 2007-2022 eine eindeutige Entsprechung in der neuen Klassifikation aufweisen, haben keinen Zugang zum Korrekturdienst.
Der Korrekturdienst steht nur Unternehmen zur Verfügung, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
○ Es besteht eine mehrfache Übereinstimmung zwischen den Ateco-Codes 2007-2022 und jenen der Version Ateco 2025
○ Sie sind aktiv oder die Tätigkeit ist ausgesetzt
○ Es sind beim Handelsregister keine Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Vereinheitlichten Meldung für Unternehmen (Comunica) oder Angleichungsanträge an die Datenlage der Agentur für Einnahmen anhängig
Anträge, welche diese Anforderungen nicht erfüllen, müssen über die üblichen Kanäle erfolgen.
Das Portal ist ab dem 15. April bis zum 30. November 2025 unter der Adresse: https://rettificaateco.registroimprese.it zugänglich. Der Dienst ist zweisprachig verfügbar.
Waren diese Informationen hilfreich?