Alto contrasto
Das Handelsregisteramt von Bozen leitet in den gesetzlich vorgesehenen Fällen von Amts wegen das Verfahren zur Löschung von Einzelunternehmen und Gesellschaften ein, die zwar noch im Handelsregister eingetragen, aber nicht mehr operativ sind. Der Hinweis auf das Vorliegen eines der Gründe, die die Einleitung des Verfahrens rechtfertigen, kann nur durch eine andere öffentliche Verwaltung oder ein anderes Amt der Handelskammer stammen, oder kann vom Amt selbst festgestellt werden.
Das Verfahren kann auf keinen Fall auf Hinweis, bzw. Antrag einer Partei eingeleitet werden. Das Rundschreiben des Ministeriums für gewerbliche Tätigkeiten Nr. 3585/C vom 14.06.2005 schließt ausdrücklich aus, dass direkt betroffene Privatpersonen (z.B. Unternehmensinhaber, Erben, Verwalter) die Einleitung des Löschungsverfahrens beantragen können.
Mit Beschluss des Kammerausschusses der Handelskammer Bozen Nr. 46 vom 30.03.2026 ist das Reglement für das Verfahren zur amtswegigen massiven und periodischen Löschung von Einzelunternehmen und Gesellschaften aus dem Handelsregister genehmigt worden:
Liste der Unternehmen und Gesellschaften, für die von Amtswegen das Löschungsverfahren durch Anschlag an der digitalen Amtstafel eingeleitet wurde:
Der Verantwortliche für das Verfahren
Rechtsquellen
Streichungen von Amts wegen
MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15