Revisionsverfahren
Periodische Überprüfung des Weiterbestehens der Voraussetzungen für die Ausübung der Maklertätigkeit
Das Handelsregister ist verpflichtet, periodisch zu überprüfen, ob die vom Gesetz 39/1989 vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Ausübung der Maklertätigkeit noch weiterhin bestehen (Artikel 7 und 8 des Dekrets des Ministeriums für die wirtschaftliche Entwicklung vom 26. Oktober 2011).
Das gegenständliche Revisionsverfahren betrifft alle Einzelfirmen, Gesellschaften und natürlichen Personen, welche die Maklertätigkeit ausüben.
Den von der Revision betroffenen Unternehmen wird eine spezifische Mitteilung an die im Handelsregister eingetragene zertifizierte E-Mail-Adresse übermittelt. Damit wird den Betroffenen der Beginn des Revisionsverfahrens mitgeteilt und diese werden aufgefordert, die erforderliche Meldung einzureichen.
Um den Besitz der eigenen beruflichen Voraussetzungen zu bestätigen, müssen die betroffenen Unternehmen und Personen dem Handelsregister in telematischer Form (mittels „ComUnica“) ein spezifisches, vollständig und korrekt ausgefülltes und unterschriebenes Modell zur Eigenerklärung der Voraussetzungen übermitteln.
Diese Eigenerklärung hinsichtlich des Weiterbestehens der Voraussetzungen bezieht sich auf:
- moralische Voraussetzungen;
- Antimafia;
- Unvereinbarkeiten (unvereinbare Tätigkeiten);
- Berufshaftpflichtversicherung;
- Angaben zu den Tätigkeiten der (eventuellen) eigenen Angestellten und Mitarbeiter.
Tätige Makler
Das vorher genannte Modell der Eigenerklärung muss individuell (jeweils ein eigener Vordruck von jeder betroffenen Person) vom Inhaber/von der Inhaberin einer Einzelfirma, von allen gesetzlichen Vertretern/innen von Gesellschaften, vom/von der eventuellen Verantwortlichen und von all jenen, die mit jeglichem Rechtstitel die Maklertätigkeit auf Rechnung des Unternehmens ausüben, ausgefüllt werden. Alle vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Eigenerklärungen betreffend die Makler eines Unternehmens, sowie die übrigen erforderlichen Anlagen, sind mittels einer einzigen telematischen Meldung (mittels “ComUnica”) an die Handelskammer Bozen zu übermitteln.
Anlagen
Mittels der telematischen Meldung sind folgende Dokumente ans Handelsregister zu übermitteln:
- Modell dynamische Überprüfung Voraussetzungen Makler: auszufüllen von allen obgenannten Personen;
- Kopie der Erneuerung der Versicherungspolizze der Berufshaftpflichtversicherung: eine für das Unternehmen;
- lesbare und vollständige Kopie (Vorder- und Rückseite) des gültigen Ausweisdokuments des Unterzeichners/der Unterzeichnerin, wenn das Formular mit einer handschriftlichen Unterschrift versehen ist: von allen obgenannten Personen; eine Anlage ist nicht erforderlich, wenn der Vordruck in digitaler Form vom/von der Erklärenden unterzeichnet ist;
- Modell dynamische Überprüfung Voraussetzungen Beiblatt „Antimafia“ + Kopie Ausweisdokument sofern nicht digital unterschrieben: Dieser Vordruck ist nur auszufüllen und der Meldung beizulegen, sofern die betroffenen Personen nicht bereits das Modell dynamische Überprüfung Voraussetzungen – Makler ausfüllen mussten, siehe Liste der verpflichteten Personen.
Vordrucke und Anleitung
Die benötigten Vordrucke und eine Anleitung können hier heruntergeladen werden:
-
Modell dynamische Überprüfung Voraussetzungen – Makler;
- Modell dynamische Überprüfung Voraussetzungen - Beiblatt „Antimafia“ (NB: dieser Vordruck ist nur von jenen betroffenen Personen auszufüllen, die nicht bereits den Vordruck hinsichtlich des Weiterbestehens der Voraussetzungen ausfüllen);
- Liste der Personen, welche die Ersatzerklärung einer Bescheinigung hinsichtlich der moralischen Voraussetzung „Antimafia“ ausfüllen müssen.
Hinweis
Werden die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung, vollständig und in der vorgeschriebenen telematischen Form eingereicht, so wird das Verfahren zum Verbot der Weiterführung der Maklertätigkeit und Streichung aus dem Handelsregister eingeleitet.
Waren diese Informationen hilfreich?