Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Reinigungstätigkeit

(Gesetz Nr. 82 vom 25. Jänner 1994)

Unternehmen, welche die Tätigkeiten Reinigung, Desinfektion, Entwesung, Rattenbekämpfung oder Sanierung ausüben, werden als Reinigungsunternehmen bezeichnet.

Mit M.D. Nr. 274 vom 07.07.1997 wurden die oben angeführten Tätigkeiten wie folgt definiert:

Reinigungstätigkeit: Entfernung von Staub und unerwünschtes Material oder Schmutz von Oberflächen.

Desinfektion: Beseitigung von Mikroorganismen.

Entwesung:  Vernichten tierischer Schädlinge. Eine Entwesung zielt auf die Beseitigung aller krankheitsübertragenden oder aus anderen Hygienegründen unerwünschten Lebewesen. 

Rattenbekämpfung: das Vorkommen von frei lebenden Ratten im Umfeld menschlicher Siedlungen zu verhindern, oder zumindest klein zu halten.

Sanierung:  Verfahren, die darauf abzielen, bestimmte Umgebungen durch Reinigungs-, Desinfektions und/oder Entwesungstätigkeit sauber zu halten.  Kontrolle und Verbesserung des Mikroklimas in Bezug auf die Temperatur,  Luftfeuchtigkeit und Belüftung oder in Bezug auf Beleuchtung und Lärm.

Folgende Tätigkeiten werden nicht der Reinigungstätigkeit zugeordnet:

Reinigung von Kaminen; Reinigung von Senkgruben; Sterilisation von Böden;, die Reinigung von Stränden, Straßen, Plätzen, Straßenränder; die Instandhaltung und Reinigung von Gärten, Wasserläufen, Wegen; die Entwesung oder Begasung von Lebensmitteln in Nebenräumen durch giftiges Gas; der Müllabfuhrdienst; Reinigung von Straßen und Plätzen 

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Reinigungstätigkeit und Desinfektion:

Im Sinne des Gesetzesdekretes Nr. 7 vom 31.01.2007 bedarf es für die Aufnahme der Tätigkeiten Reinigung und Desinfektion keiner beruflichen Voraussetzungen mehr; somit muss auch keine technisch verantwortliche Person ernannt werden.

Entwesung, Rattenbekämpfung und Sanierung:

Eine der nachfolgend angeführten beruflichen Voraussetzungen ermächtigt zur Aufnahme der Tätigkeit:

  • Erfüllung der Schulpflicht und Nachweis einer qualifizierten Arbeitserfahrung im spezifischen Fachgebiet über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren, welche in einem fachspezifischen Betrieb in der Eigenschaft als Facharbeiter, mitarbeitender Gesellschafter, Inhaber eines Unternehmens oder als mitarbeitendes Familienmitglied geleistet wurde
  • Oberschulabschluss im technischen Bereich im Hinblick auf die betreffende Tätigkeit
  • Universitätsdiplom oder Doktorat im technischen Bereich, das für die Ausübung der Tätigkeit geeignet ist

Es werden nur die Diplome jener Schulen anerkannt, in welchen mindestens zwei Jahre Chemie sowie Naturkunde und Biologie unterrichtet werden.

Die Handelskammer Bozen bietet den Dienst an, die beruflichen Voraussetzungen für die Tätigkeiten Entwesung, Rattenbekämpfung und Sanierung vor Übermittlung des telematischen Antrages zu überprüfen. Richten Sie eine kostenlose Anfrage um Überprüfung der beruflichen Voraussetzungen mittels E-Mail oder zertifizierter elektronischer Post. 

Um gemäß EG-Vorschriften an öffentliche Ausschreibungen teilnehmen zu können,  ist ein Antrag um Eintragung des Unternehmens in die umsatzbedingte Klassifizierungskategorie,  laut Artikel 3 des M.D. 274 vom 07.07.1997, erforderlich.

 Folgende umsatzbedingte Klassifizierungskategorien sind vorgesehen:

  • Klassifizierungskategorie  a) bis € 51.646,00
  • Klassifizierungskategorie  b) bis € 206.583,00
  • Klassifizierungskategorie  c) bis € 361.520,00
  • Klassifizierungskategorie  d) bis € 516.457,00
  • Klassifizierungskategorie  e) bis € 1.032.914,00
  • Klassifizierungskategorie  f) bis € 2.065.828,00
  • Klassifizierungskategorie  g) bis € 4.131.655,00
  • Klassifizierungskategorie  h) bis € 6.197.483,00
  • Klassifizierungskategorie  i) bis € 8.263.310,00
  • Klassifizierungskategorie  l) über € 8.263.310,00

  Für die Eintragung in die erste Klassifizierungskategorie ist ein Umsatz von mindestens  € 30.987,00 erforderlich.

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