Kosten - Ursprungszeugnis
Die Begleichung der Sekretariatsgebühren erfolgt ausschließlich per elektronischer Zahlung mit Kreditkarte VISA / MasterCard (auch prepaid) (Anleitung zur Aktivierung – PDF 285 kB).
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5 EUR für die Ausstellung des Ursprungszeugnisses (Original)
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5 EUR pro Kopie
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3 EUR pro Legalisation – Beglaubigung der Unterschrift (ex-UPICA)
beim Export in gewisse Länder erforderlich (PDF 260 kB) -
3 EUR pro Sichtvermerk der Rechnung (fakultativ),
wenn die Legalisation (ex-UPICA) für das Ursprungszeugnis erforderlich ist, dann ist diese Legalisierung auch für den Sichtvermerk auf der Rechnung zu beantragen
Jeder Antragsteller erhält per E-Mail jeweils eine Bestätigung der über die Kreditkarte eingehobenen (vorgemerkten) Sekretariatsgebühren. Die effektive Abbuchung erfolgt um Mitternacht des jeweiligen Werktages.
Unternehmen mit Status „Ausdruck im Unternehmen“ erhalten wöchentlich digital signierte PDF-Zahlungsbelege per E-Mail zugesandt.
Bei Abholung wird derzeit noch ein ausgedruckter Zahlungsbeleg ausgehändigt.
Bei Fragen und Unklarheiten zu den Belegen erhalten Sie jederzeit im Büro der Handelskammer zusätzliche Auskünfte und Informationen.
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