Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Besondere Bestimmungen für Brasilien

Anexo IX - Einfuhr von Wein und Getränken

Die brasilianische Verordnung über die Einfuhr von Wein und Getränken "Normativa n. 67 de 5 de Novembro de 2018" trat am 1. November 2019 in Kraft und regelt die gesamte Materie, einschließlich der Etikettierung.

Das von Brasilien geforderte Dokument ist das Anexo IX.

Um das Anexo IX zu erhalten, muss das Unternehmen zunächst bei der Handelskammer ein Ursprungszeugnis beantragen.

Sobald das Ursprungszeugnis erteilt wurde, kann das Anexo IX beantragt werden.

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