Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

MUD - Einheitserklärung für Abfälle 2024

Mit der Einheitserklärung "MUD" (Modello Unico di Dichiarazione ambientale) teilen Unternehmen und Körperschaften jährlich die im Vorjahr produzierten und/oder bewirtschafteten Abfallarten und -mengen mit.

Im Amtsblatt vom 2. März 2024 wurde die Verordnung des Präsidenten des Ministerrats vom 26. Januar 2024 veröffentlicht, mit der die Einheitserklärung "MUD" (Modello Unico di Dichiarazione ambientale) für das Jahr 2024 genehmigt wurde, die für Erklärungen verwendet wird, die sich auf das Jahr 2023 beziehen.

Gemäß Artikel 6 des Gesetzes Nr. 70 vom 25. Januar 1994 beträgt die Frist für die Einreichung des Formulars für die Einheitserklärung "MUD" einhundertzwanzig Tage ab dem Datum der Veröffentlichung.

Frist für die Einreichung der Erklärung: 01. Juli 2024

Zusammenfassung der Änderungen des MUD 2024

 

Verpflichtete Subjekte

Die verpflichteten Subjekte in der Provinz Bozen und im restlichen Staatsgebiet werden in Tabellenform zusammengefasst: Gegenüberstellung verpflichtete Subjekte (PDF 84.83 KB).

Europäisches Abfallverzeichnis (PDF 547,42 KB)

Anleitungen

Anweisungen zum Ausfüllen (PDF 132.01 KB)

Aufbau der MUD-Erklärung (PDF 80.08 KB)

Einreichmodalitäten (PDF 132.37 KB)

Nachstehend werden die verschiedenen Erklärungen getrennt angeführt. Zum Lesen der Anleitungen auf die einzelnen Links klicken:

Meldeamtlicher Teil (PDF 240.54 KB)

1. Abfälle (PDF 243,09 KB)

2. Vereinfachte Mitteilung (PDF 218.09 KB)

3. Altfahrzeuge (PDF 682.23 KB)

4. Verpackungen, bestehend aus dem Abschnitt Konsortien (PDF 146.90 KB) und dem Abschnitt Bewirtschafter (PDF 170.26 KB) von Verpackungsabfällen

5. Elektro- und Elektronik-Altgeräte (RAEE - rifiuti da apparecchiature elettriche ed elettroniche) - (PDF 226.37 KB)

6. Hausmüll und konventionierte Müllsammlung - (PDF 238.69 KB)

7. Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten (AEE - apparecchiature elettriche ed elettroniche) - (PDF 228.52 KB)

 

Übermittlungsarten

Je nach Art der von den Unternehmen/Körperschaften einzureichenden Erklärung sind entsprechende Modalitäten für die Übermittlung vorgesehen:

Telematische Erklärung >>>

Die unter den Punkten 1, 3, 4, 5 genannten Erklärungen können ausschließlich telematisch eingereicht werden.

Die unter Punkt 7 genannte Erklärung kann ausschließlich telematisch über das Portal www.registroaee.it eingereicht werden.

Vereinfachte Erklärung >>>

Die unter Punkt 2 genannte Erklärung kann ausschließlich von Ersterzeugern von Abfällen eingereicht werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Erklärung Gemeinden >>>

Die unter Punkt 6 genannte Erklärung ist von institutionellen Subjekten, die für die integrierte Bewirtschaftung des Hausmülls und der hausmüllähnlichen Abfälle verantwortlich sind, einzureichen.

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Kontakt

Umweltschutz

0471 945 693