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MUD - Einheitserklärung für Abfälle 2025
Mit der Einheitserklärung "MUD" (Modello Unico di Dichiarazione ambientale) teilen Unternehmen und Körperschaften jährlich die im Vorjahr produzierten und/oder bewirtschafteten Abfallarten und -mengen mit.
Im Amtsblatt vom 28. Februar 2025 wurde die Verordnung des Präsidenten des Ministerrats vom 29. Januar 2025 veröffentlicht, mit der die Einheitserklärung "MUD" (Modello Unico di Dichiarazione ambientale) für das Jahr 2025 genehmigt wurde, die für Erklärungen verwendet wird, die sich auf das Jahr 2024 beziehen.
Gemäß Artikel 6 des Gesetzes Nr. 70 vom 25. Januar 1994 beträgt die Frist für die Einreichung des Formulars für die Einheitserklärung "MUD" einhundertzwanzig Tage ab dem Datum der Veröffentlichung.
Frist für die Einreichung der Erklärung: 28. Juni 2025
Zusammenfassung der Änderungen des MUD 2025
Verpflichtete Subjekte
Die verpflichteten Subjekte in der Provinz Bozen und im restlichen Staatsgebiet werden in Tabellenform zusammengefasst: Gegenüberstellung verpflichtete Subjekte (PDF 84.83 KB).
Europäisches Abfallverzeichnis (PDF 547,42 KB)
Anleitungen
Anweisungen zum Ausfüllen (PDF 288.90 KB)
Aufbau der MUD-Erklärung (PDF 135.21 KB)
Einreichmodalitäten (PDF 260.77 KB)
Nachstehend werden die verschiedenen Erklärungen getrennt angeführt. Zum Lesen der Anleitungen auf die einzelnen Links klicken:
Meldeamtlicher Teil (PDF 344.37 KB)
1. Abfälle (PDF 454.44 KB)
2. Vereinfachte Mitteilung (PDF 255.91 KB)
3. Altfahrzeuge (PDF 869.90 KB)
4. Verpackungen, bestehend aus dem Abschnitt Konsortien (PDF 277.39 KB) und dem Abschnitt Bewirtschafter (PDF 606.28 KB) von Verpackungsabfällen
5. Elektro- und Elektronik-Altgeräte (RAEE - rifiuti da apparecchiature elettriche ed elettroniche) - (PDF 1.01 MB)
6. Hausmüll und konventionierte Müllsammlung - (PDF 456.53 KB)
7. Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten (AEE - apparecchiature elettriche ed elettroniche) - (PDF 249.94 KB)
Übermittlungsarten
Je nach Art der von den Unternehmen/Körperschaften einzureichenden Erklärung sind entsprechende Modalitäten für die Übermittlung vorgesehen:
Telematische Erklärung >>>
Die unter den Punkten 1, 3, 4, 5 genannten Erklärungen können ausschließlich telematisch eingereicht werden.
Die unter Punkt 7 genannte Erklärung kann ausschließlich telematisch über das Portal www.registroaee.it eingereicht werden.
Vereinfachte Erklärung >>>
Die unter Punkt 2 genannte Erklärung kann ausschließlich von Ersterzeugern von Abfällen eingereicht werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Erklärung Gemeinden >>>
Die unter Punkt 6 genannte Erklärung ist von institutionellen Subjekten, die für die integrierte Bewirtschaftung des Hausmülls und der hausmüllähnlichen Abfälle verantwortlich sind, einzureichen.
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