Chamber of Commerce of Bolzano

MUD - Einheitserklärung für Abfälle 2026

Mit der Einheitserklärung "MUD" (Modello Unico di Dichiarazione ambientale) teilen Unternehmen und Körperschaften jährlich die im Vorjahr produzierten und/oder bewirtschafteten Abfallarten und -mengen mit.

Im Amtsblatt vom 5. März 2026 wurde die Verordnung des Präsidenten des Ministerrats vom 30. Januar 2026 veröffentlicht, mit der die Einheitserklärung "MUD" (Modello Unico di Dichiarazione ambientale) für das Jahr 2026 genehmigt wurde, die für Erklärungen verwendet wird, die sich auf das Jahr 2025 beziehen.

Gemäß Artikel 6 des Gesetzes Nr. 70 vom 25. Januar 1994 beträgt die Frist für die Einreichung des Formulars für die Einheitserklärung "MUD" einhundertzwanzig Tage ab dem Datum der Veröffentlichung.

Frist für die Einreichung der Erklärung: 3. Juli 2026

Zusammenfassung der Änderungen des MUD 2026 (PDF 186.01 KB)

Europäisches Abfallverzeichnis (PDF 547,42 KB)

Anleitungen

Anweisungen zum Ausfüllen (PDF 288.90 KB)

Aufbau der MUD-Erklärung (PDF 173.41 KB)

Einreichmodalitäten (PDF 328.49 KB)

Nachstehend werden die verschiedenen Erklärungen getrennt angeführt. Zum Lesen der Anleitungen auf die einzelnen Links klicken:

Meldeamtlicher Teil (PDF 441.93 KB)

1. Abfälle (PDF 564.90 KB)

2. Vereinfachte Mitteilung (PDF 359.67 KB)

3. Altfahrzeuge (PDF 612.05 KB)

4. Verpackungen, bestehend aus dem Abschnitt Konsortien (PDF 442.37 KB) und dem Abschnitt Bewirtschafter (PDF 780.98 KB) von Verpackungsabfällen

5. Elektro- und Elektronik-Altgeräte (RAEE - rifiuti da apparecchiature elettriche ed elettroniche) - (PDF 1.18 MB)

6. Hausmüll und konventionierte Müllsammlung - (PDF 645.89 KB)

7. Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten (AEE - apparecchiature elettriche ed elettroniche) - (PDF 394.56 KB)

 

Übermittlungsarten

Je nach Art der von den Unternehmen/Körperschaften einzureichenden Erklärung sind entsprechende Modalitäten für die Übermittlung vorgesehen:

Telematische Erklärung >>>

Die unter den Punkten 1, 3, 4, 5 genannten Erklärungen können ausschließlich telematisch eingereicht werden.

Die unter Punkt 7 genannte Erklärung kann ausschließlich telematisch über das Portal RENAP eingereicht werden.

Vereinfachte Erklärung >>>

Die unter Punkt 2 genannte Erklärung kann ausschließlich von Ersterzeugern von Abfällen eingereicht werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Erklärung Gemeinden >>>

Die unter Punkt 6 genannte Erklärung ist von institutionellen Subjekten, die für die integrierte Bewirtschaftung des Hausmülls und der hausmüllähnlichen Abfälle verantwortlich sind, einzureichen.

Was this information useful?
Average: 4.2 (5 votes)

Contact

Environment

0471 945 693